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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Zur Umsetzung und Durchführung des Baugebietes Nr. 75 ist es notwendig, mit dem Erschließungsträger einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, in dem die näheren Details zur Erschließung geregelt werden.

 

Nach zahlreichen Abstimmungsgesprächen zwischen Erschließungsträger, Verwaltung und den beteiligten Fachstellen (Wasserwerk, Marktbauamt, Ing.Büro Arnold) kann nun der endabgestimmte Vertrag dem Gremium zur Beschlußfassung vorgelegt werden.

 

Der komplette Vertrag ist als Anlage beigefügt, so daß auf die Wiederholung einzelner Vertragsinhalte an dieser Stelle verzichtet wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Originalvertrag wurde vom Erschließungsträger, der Firma Leben und Wohnen, bereits unterzeichnet. Soweit der Marktgemeinderat dem Vertrag zustimmt, kann dieser unmittelbar nach dem Beschluß vom Markt Mering unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt werden.

Der rechtswirksam abgeschlossene Erschließungsvertrag ist Voraussetzung für den nachfolgend terminierten Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 75,

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat stimmt dem in der Anlage beigefügten Erschließungs- und Städtebaulichem Vertrag mit der Firma Leben und Wohnen Gesellschaft für Gewerbe- und Wohnungsbau mbH zu und beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluß des Vertrages. Der beigefügte Vertragstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Anlage/n
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Erschließungsvertrag komplett 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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