Inhalt der Stellungnahme vom 17.08.2021:
In Sachen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 „Südlich des Kreutwegs“, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird mitgeteilt, dass von Seiten der PI Friedberg keine Einwände bestehen.
Polizeilich darf darauf hingewiesen werden, dass der Einmündungsbereich der Erschließungsstraße in die Hartwaldstraße gem. RASt 06, von jeglicher Bebauung bzw. Bewuchs freizuhalten ist.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die in der Stellungnahme getroffene Aussage, dass von Seiten der PI Friedberg keine Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
Der Hinweis, dass der Einmündungsbereich der Erschließungsstraße in die Hartwaldstraße gem. RASt 06, von jeglicher Bebauung bzw. Bewuchs freizuhalten ist, wird zur Kenntnis genommen. Eine Bebauung bzw. Pflanzungen sind hier nicht vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |