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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 05.09.2021:

Die zu fällenden Bäume sind vor der Fällung auf potenziellen Besatz von Fledermäusen/ Vögeln zu kontrollieren, falls geeignete Strukturen vorhanden sind. Sollten in den Bäumen mögliche Quartiere für Fledermäuse gefunden werden, so sind diese in 3-facher Menge, je nach Quartierart (Höhlen oder Spalten) durch Flachkästen oder Rundkästen zu ersetzen. Um den Konkurrenzdruck durch Vögel zu minimieren, ist je Kastengruppe ein Vogelnistkasten mit zu installieren.  

Die Anbringung von Fledermausnistkästen ist nur mit einem 5-jährigen Vorlauf wirksam, da es sehr lange dauert bis Fledermäuse die Kästen finden und annehmen. Bei einer Anbringung von Kästen ist die dauerhafte Pflege der Kästen zu gewährleisten. Der Baumbestand sollte deshalb möglichst früh auf potenziellen Besatz überprüft werden, um Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu vermeiden. Ggf. ist die Einbeziehung einer fledermauskundigen Person sinnvoll. Alternativ ist die Schaffung von Initialstrukturen möglich (z. B. Bohren von Höhlen in verbleibende Bäume oder Sägen von Spaltenquartieren) 

Die Dachabschlüsse mit Blechverkleidung eignen sich grundsätzlich als Quartiere für Fledermäuse, die Spaltenquartiere bevorzugen (falls Spalten vorhanden sind, wenige cm sind ausreichend). Da ein Besatz nicht ausgeschlossen werden kann, sind diese Bereich vorab durch eine fledermauskundige Person zu untersuchen (oder abbruchbegleitend), um Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu vermeiden. Falls ein Quartiernachweis gelingen sollte, sind an den neu zu errichten Gebäuden als Ersatz für den Verlust Spaltenquartiere anzubringen. Diese Vermeidungsmaßnahmen sollen in den Satzungstext mitaufgenommen werden.  

Im Satzungstext soll ein Punkt Einfriedungen mit folgendem Inhalt ergänzt werden: Einfriedungen sind mit einem Abstand von mind. 10 cm zur Bodenoberfläche auszuführe, um für Kleintiere (z.B. Igel) den Durchgang zu ermöglichen. Alternativ sind in regelmäßigen Abständen Öffnungen mit oben genannten Abmessungen oder größer 15 x 15 cm vorzusehen. Damit soll einerseits dem Minimierungsgebot sowie andererseits dem Erhalt der ökologischen Durchgängigkeit für Kleinsäuger Rechnung getragen werden. 

Aufgrund des großen Insektenrückgangs der letzten Jahrzehnte und der Lage angrenzend zur freien Landschaft soll bezüglich der möglichen Beleuchtung von baulichen Anlagen oder sonstigen Flächen, folgende Maßnahme zur Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt in den textlichen Festsetzungen festgehalten werden:  

Die Beleuchtung wird energiesparend, streulichtarm und insektenverträglich (UV-anteilsarm) installiert. Dies entspricht Farbtemperaturen von maximal 3000 Kelvin. Die Leuchten sind so auszubilden, dass eine Lichtverschmutzung nur auf die zu beleuchtende Fläche erfolgt und damit eine geeignete Abstrahlungsgeometrie vorliegt. Auf eine nächtliche Außenbeleuchtung sollte bestenfalls verzichtet werden. Leuchten zu Dekorationszwecken, wie beispielsweise Kugellampen und Strahler, die Bäume oder Fassaden illuminieren sind nicht erlaubt. 

Die nachteilige Auswirkung u.a. von Licht auf Insekten ist wissenschaftlich hinreichend belegt und erfordern einen akuten Handlungsbedarf. Zahlreiche Studien belegen den Insektenrückgang der letzten Jahre, wie zum Beispiel Haslberger & Segerer 2016, Habel et al. 2016, Seibold et al. 2019 und Hallmann et al. 2017. 

Künstliches Licht kann das komplexe Zusammenspiel zwischen Organismen und ihrer Umwelt aus dem Takt bringen. Es verändern sich dadurch nicht nur das Verhalten und der Tag-Nacht-Rhythmus nacht- und tagaktiver Arten, sondern auch die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen den Arten.

„Insekten spielen in Ökosystemen eine wichtige Rolle. Fast drei Viertel aller Tierarten in Deutschland sind Insekten. Die kleinen Tiere sind für den Menschen und unsere Ökosysteme unverzichtbar, zum Beispiel für die Bestäubung von Pflanzen. […] Außerdem übernehmen Insekten noch weitere wichtige Aufgaben, wie den Abbau organischer Masse, die biologische Schädlingskontrolle, die Gewässerreinigung und den Erhalt fruchtbarer Böden. Doch sowohl die Gesamtmasse als auch die Artenvielfalt von Insekten sind in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark rückläufig.“

Die aufgeführten Punkte sind mit in die Unterlagen zu integrieren, um die Artenvielfalt auch für zukünftige Generationen zu erhalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und Hinweise zum Artenschutz in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und Hinweise zum Artenschutz in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

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Anlage/n
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