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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Südlich des Kreutwegs“ beschlossen und den Entwurf in seiner Sitzung am 29.07.2021 gebilligt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 18.08.2021 bis zum 01.10.2021 durchgeführt.

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 18.11.2021 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt den vom Planungsbüro gsu Gesellschaft für Stadtplanung und Urbanistik ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 75 „Südlich des Kreutwegs“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.11.2021 mit den heute beschlossenen Änderungen als Satzung.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

 

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Anlage/n
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Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

Begründung

jeweils in der Fassung vom 18.11.2021

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