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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Aus dem bisherigen Grundstück an der Leite 4 wurde im westlichen Bereich eine Teilfläche herausgemessen. Das neu gebildet Grundstück wurde veräußert. Die neuen Eigentümer möchten das 331 m2 große Grundstück mit einer Doppelhaushälfte bebauen, es soll ein profilgleicher Anbau an das Bestandsgebäude An der Leite 4 erfolgen. Die Fenster auf der Westseite des Bestandsgebäude werden verschlossen. Die Firsthöhe der Doppelhaushälfte (1+D+Dachspitz) beträgt wie das Bestandsgebäude 7,15 Meter, die Dachneigung des Satteldaches beträgt ca. 30,5°. Die Grundfläche beträgt 6,825 x 11,365 Meter, woraus der Planer eine GRZ I von 0,33, eine GRZ II (Haus + Nebenflächen/-anlagen) von 0,58 und eine GFZ von 0,51errechnet.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      03.11.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  03.01.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 17.01.2022

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei baurechtliche Nachbargrundstücke. Lediglich die Eigentümerin des östlichen Bestandsgebäudes (zukünftige Doppelhaushälfte) hat dem Vorhaben schriftlich zugestimmt. Von den Eigentümerinnen des westlichen und nördlichen Nachbargrundstückes konnten keine Nachbarunterschriften vorgelegt werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

Die Bauherren planen die Errichtung einer Grenzgarage mit 6,0 Meter Länge an der Westgrenze, sowie den Bau eines Carport an der Südgrenze. Der notwendige Stauraum gemäß Stellplatzsatzung ist gegeben, Carport und Garage werden über eine gemeinsame Grundstückszufahrt angefahren. Durch diese beiden Stellplätze ist der Stellplatznachweis erbracht.

 

Die Abstandsflächen können auf eigenem Grund gemäß den Vorgaben der gemeindlichen Abstandsflächensatzung und der BayBO nachgewiesen werden. Da ein profilgleicher Anbau an das Bestandsgebäude erfolgt, kann das neue Gebäude direkt an der Grundstücksgrenze ohne Abstandsflächen als Doppelhaushälfte errichtet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan

 

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