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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Es wurde ein Antrag auf Umnutzung des Wohn- und Geschäftshauses in der Münchener Straße 16 in ein Restaurant gestellt. Im Kellergeschoss sollen die Flächen generalsaniert werden, es werden Lagerräume und Gäste-WC’s eingebaut. Im Erdgeschoss wird der bisherige Verkaufsraum in den Gastraum des Restaurants umgenutzt und eine Restaurantküche wird eingebaut. Im Obergeschoss werden Räume der bisherigen Wohnung in Personalräume umgenutzt. Im Dachgeschoss soll der Bestand (Wohnnutzung) unverändert bleiben. Die Wohnnutzung soll derzeit allerdings nur sporadisch durch Mitarbeiter erfolgen. Im Dachspitz werden Dämmmaßnahmen durchgeführt. Es wird an der nordwestlichen Ecke ein Abluftkamin angebaut, ansonsten werden keine Eingriffe an der Kubatur des Gebäudes vorgenommen.

 

Bei dem Gebäude handelt es sich gemäß Dokumentation des bayerischen Staatsarchivs um ein ursprünglich im Jahre 1873 errichteten Seilerladen. Das Gebäude wurde in den 1920er-Jahren nach einem Eigentümerwechsel komplett umgebaut und in seiner derzeitigen Kubatur hergestellt. Zwar wurden in den folgenden Jahrzehnten noch kleinere Änderungen an der Fassade vorgenommen, Flächen und Volumen des Gebäudes gemäß beiliegender historischer Planung blieben jedoch seit 1927 und werden auch im Zuge der nun geplanten Baumaßnahme nicht verändert.

 

Das Gebäude soll künftig als Restaurant mit etwa 20 Plätzen genutzt werden. Der Gastraum soll zudem eine Thekenanlage erhalten. Die Speisen werden auf der gleichen Ebene im Anbau des Gebäudes zubereitet. Der Restaurantbetrieb ist täglich von 10:30 Uhr bis 22:00 Uhr geplant. Über dem Eingangsbereich soll auch ein beleuchteter Schriftzug zur Eigenwerbung mit den Maßen 2,5 Meter Breite x 0,8 Meter Höhe angebracht werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      29.10.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  29.12.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 17.01.2022

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es existiert ein Nachbargrundstück im baurechtlichen Sinne. Die Unterschrift der Eigentümerin wurde nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“, dessen Aufstellung kurzlich vom Marktgemeinderat beschlossen wurde. Es wurde keine Veränderungssperre erlassen. Da im Erdgeschoss eine Restaurantnutzung angestrebt wird, ist das Vorhaben in Bezug auf den künftigen Bebauungsplan sogar sehr positiv zu sehen. Das Vorhaben beurteilt sich aber aktuell noch nach § 34 BauGB. Hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Restaurant nach § 34 BauGB ein.

 

Stellplätze sind auf dem Grundstück nicht vorhanden. Aufgrund der in den 1920er-Jahren genehmigten Nutzung errechnet sich für die bisherige Nutzung ein fiktiver Stellplatzbedarf von 3,574 = 4 Stellplätzen (1 Whg. mit 101,46 m2 =2 Stellplätze und die Ladeneinheit 47,22 m2 = 1,574) gemäß den Vorgaben der aktuellen Stellplatzsatzung des Marktes Mering. Für das neue Restaurant erhöht sich zwar der Stellplatzbedarf (Netto-Gastraumfläche 31,62 m2 = 2,108 = 3 Stellplätze), allerdings wird die Wohnung wie erwähnt durch die Schaffung der Personalräume im OG so verkleinert (34,36 m2 Wohnfläche), da hier gemäß Stellplatzsatzung nur noch ein Stellplatz nachzuweisen ist. Somit liegt der Neubedarf ebenfalls bei 4 Stellplätzen, der Stellplatznachweis ist somit erbracht. Eine Stellplatzablöse ist damit nicht notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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