Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Vorhaben – Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Zugspitzstraße 7 wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach im Bau- und Umweltausschuss, im Marktgemeinderat und im Bau- und Planungsausschuss behandelt. Der bislang letzte Bauantrag diesbezüglich wurde in der Bau- und Planungsausschusssitzung am 13.09.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde einstimmig nicht erteilt, da aus Sicht des Gremiums die Stellplätze nicht über das eigene Grundstück erschlossen werden und ein aus Anliegergebrauch resultierender Anspruch von maximal 2 Grundstückzufahrten überschritten wird. Die baurechtlich korrekt nachgewiesenen Stellplätze können somit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden, so dass der Stellplatznachweis nicht wie dargestellt erfüllt werden kann.

 

Das Landratsamt hat im Zuge der weiteren Bearbeitung Fehler bei der Bemaßung der Abstandsflächen, bzw. der Angabe der Höhen moniert und den Bauherrn aufgefordert, den Bauantrag für das Mehrfamilienhaus zu erneuern. Daher wurde am 15.11.2021 ein neuer Bauantrag eingereicht.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      15.11.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  15.01.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 17.01.2022

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Unterschriften der Eigentümer der 6 Nachbargrundstücke wurden nicht vorgelegt. Die Nachbarn wurden vom Bauherrn per Einwurf-Einschreiben über die neue Planung informiert.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 62 „Rings um die Zugspitzstraße“. Bezüglich der Historie und der rechtlich-fachlichen Würdigung wird auf den beigefügten Beschlussbuchauszug vom 13.09.2021 verwiesen. Wie erwähnt wurde der erneute Antrag nur aufgrund der fehlerhaften Abstandsflächenberechnung notwendig. In der Kubatur/Größe ist das Gebäude (nahezu) unverändert, nur die Firsthöhe wurde von 10,23 Meter auf 10,22 Meter reduziert.

 

Die Planung entspricht somit den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 62 „Rings um die Zugspitzstraße“. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 58 BayBO ist allerdings nicht möglich, da die Abstandsflächen gemäß der neuen Berechnung nicht (mehr) auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können, wodurch eine Abweichung von einer örtlichen Satzung (Abstandsflächensatzung des Marktes Mering) notwendig wird. Die Abweichung wird notwendig, da der nicht erdüberdeckte Bereich der Einhausung der Tiefgaragenrampe im Norden naturgemäß länger als 9 Meter und somit abstandsflächenrelevant wird. Der Kopfbau zur Unterbringung des Garagentores überschreitet bei einer Länge von 3,65 Meter und einer Höhe von 2,85 Meter über dem aktuell vorhandenen Gelände den Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze um 60 cm (siehe Außenanlagenplan mit Abstandsflächen). Die Abstandsfläche der anschließenden schrägen Rampendecke befindet sich bereits komplett innerhalb der Grundstücksgrenzen. Mit dem Bauantrag wurde diesbezüglich ein Antrag auf Abweichung mit Begründung eingereicht. Auf diesen Antrag in der Anlage wird verwiesen.

 

Insgesamt werden weiterhin 31 Stellplätze ausgewiesen. Da sich die Anzahl/Größe der Wohneinheiten nicht ändert, müssen weiterhin 30,2 = 31 Stellplätze nachgewiesen werden. Hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze ist der Stellplatznachweis somit (weiterhin) erbracht. Über die Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens am 13.09.2021 wegen der Anordnung bzw. den Zufahrten für die oberirdischen Stellplätzen wurde der Bauherr am 15.09.2021 von der Verwaltung informiert. In der neuen Planung wurde trotz dieses Hinweises die Anordnung der Stellplätze in gleicher Lage belassen. Somit ist nach wie vor der ortsübliche Anspruch auf 1-2 Grundstückszufahrten deutlich überschritten, diesbezüglich wird auf umfangreichen Ausführungen im Beschlussbuchauszug vom 13.09.2021 verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag nicht, da die Stellplätze nicht über das eigene Grundstück  erschlossen werden und ein aus Anliegergebrauch resultierender Anspruch von maximal 2 Grundstückzufahrten überschritten wird. Die baurechtlich korrekt nachgewiesenen Stellplätze können somit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden, so dass der Stellplatznachweis nicht wie dargestellt erfüllt werden kann.

 

Eine Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe bezüglich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen durch die Tiefgaragenabfahrt, wie im Bauantrag beantragt, wird nicht erteilt.

 

 

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  • Gezeichneter Lageplan, Eingabeplan neu 11/2021
  • Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen
  • Beschlussbuchauszug 13.09.2021

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.