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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Im Juni 2017 erwarb der Markt Mering ein Grundstück in der Amberièustraße mit der Absicht dort einen Hort als Ersatzneubau für den Hort an der Grundschule II zu errichten. Am 09.11.2017 bestätigte der Marktgemeinderat diese Absicht nochmals und beschloss, an der bisherigen Betreuungsform mit den Angeboten von Hort und Mittagsbetreuung festzuhalten. Den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Form einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule lehnte er mehrheitlich ab.

 

Die Planungen für die Neubauten der Horte an der Grundschule I und an der Grundschule II begannen mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 13.06.2018. Inhalt des Beschlusses war die Beauftragung eines Planungsbüros zur Durchführung der europäischen Ausschreibung der Planungsleistungen.

 

In der Folge wurde das Vergabeverfahren durchgeführt und die Planungsaufträge erteilt.

 

Mit Beschluss vom 04.07.2019 stimmte der Marktgemeinderat dem Vorentwurf für den Hort an der Grundschule II zu. Am 25.07.2019 fasste der Marktgemeinderat dann folgenden Beschluss:

 

„Der Marktgemeinderat beschließt, an der Grundschule I in Mering einen viergruppigen Hort am Standort der derzeitigen Einrichtungen in der Klostergasse mit 100 Betreuungsplätzen zu errichten und an der Grundschule II auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl-Nr. 2705/62 in der Amberieustraße einen fünfgruppigen Hort mit 125 Betreuungsplätzen zu errichten.

 

Der Bedarf für 100 Betreuungsplätze im Hort an der Grundschule I und 125 Betreuungsplätzen im Hort an der Grundschule II wird anerkannt.

 

Die Finanzierung ist gesichert, der Markt Mering ist willens und in der Lage die Vorfinanzierung zu übernehmen; die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Zuwendungsanträge für die beiden Vorhaben zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis: 19 : 0“

 

Der Zuwendungsantrag für den Hort an der Grundschule II wurde der Regierung von Schwaben am 11.02.2020 vorgelegt.

 

 

 

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt- und Finanzplan 2020 – 2023 wurde der Neubau eines Hortes an der Grundschule II aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde vom Jahr 2020 in das Jahr 2023 verschoben. Der Haushalt- und Finanzplan wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.04.2020 beschlossen und anschließend von der Rechtsaufsicht im staatlichen Landratsamt Aichach-Friedberg genehmigt.

 

Einen entsprechenden Beschluss fasste der Hauptausschuss am 25.06.2020 im Auftrag des Marktgemeinderates:

 

„Aufgrund der finanziellen Lage des Marktes Mering und der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen stimmt der Hauptausschuss dem Abschluss der Planungs- und Ingenieurleistungen mit der Leistungsphase 6 sowie dem Abschluss der Prüfstatik im Rahmen des Stopps der Planungen zum Neubau eines Kinderhortes an der Grundschule II in der Amberieustraße zu.

 

Abstimmungsergebnis: 13:0“

 

 

Die Planungsbüros wurden mit den Leistungsphasen 1 – 6 beauftragt. Die Leistungsphase 6 wurde abgeschlossen, damit bei einem Neustart des Vorhabens auf diese Grundlagen zurückgegriffen werden kann.

 

Im Einzelnen sind folgende Planungsbüros an diesem Projekt beteiligt:

 

  • Architekt Objektplanung

Raum und Bau Planungsgesellschaft mbH

 

  • Freianlagenplanung

Eger & Partner Landschaftsarchitekten BDLA

 

  • Technische Gebäudeausrüstung (HLS, Küchenplanung)

Scheel Ingenieure

 

  • Technische Gebäudeausrüstung (ELT/Förd)

MTM-Plan GmbH

 

  • Brandschutzplanung

Brandschutzservice Zobel GmbH

 

  • Bauphysik

Architekten & Energieberater Kneißl & Spiegelhauer

 

  • Tragwerksplanung

Kling Consult GmbH

 

Daneben wurden Aufträge im Einzelfall an Baugrundgutachter und Vermesser erteilt.

 

Im Rahmen der Klausurtagung vom 23. Oktober 2021 schlug Bürgermeister Mayer dem Gremium vor das Bauvorhaben wieder aufzunehmen. Neben der verbesserten finanziellen Situation der Marktgemeinde sprechen vor allem folgende weitere Gründe für eine Wiederaufnahme des Projekts:

 

Von den Planungsleistungen über insgesamt ungefähr 800 T€ wurden bereits 600 T€ verausgabt. Ab dem Jahr 2026 wird zudem der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung bei den Schulkindern schrittweise eingeführt. Gewiss ist hier vor allem, dass die Hortbetreuung diesen Rechtsanspruch abdeckt. Der Container, in dem der Hort an der Grundschule in der Ambèrieustraße aktuell untergebracht ist, ist deshalb keine Dauerlösung. Möglicherweise kann dieser aber helfen etwaige Lücken beim Rechtsanspruch vorübergehend zu decken.

Der Markt Mering sollte hier nicht wieder bei seinen Pflichtaufgaben hinterherhinken.

 

Aufgrund des aktuellen Förderprogramms ist eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme ohnehin bis zum Jahr 2023 erforderlich. Aufgrund der im weiteren Verlauf eingeplanten Bauprojekte macht es Sinn den Baubeginn dieses Hortes vorzuziehen, da die anderen großen Bauprojekte noch etwas Vorlauf erfordern, das Bauprogramm ab 2023 aber entsprechend ausfüllen. Geplant ist die neue Kindertagesstätte am Mühlanger 2023 zu beginnen und anschließend die Erweiterung der katholischen Kindertagesstätten anzugreifen. Auch der Erweiterungsbau für das Rathaus sollte kurzfristig vorangetrieben werden. Im Rahmen der Klausurtagung herrschte deshalb Einvernehmen das Bauprojekt jetzt wieder aufzunehmen.

 

Das Marktbauamt hat mittlerweile mit den Planungsbüros Kontakt aufgenommen. Im Rahmen eines ersten Abstimmungstermins am 1. Dezember 2021 konnte mit allen oben aufgeführten Büros eine Wiederaufnahme des Projekts abgestimmt werden, so dass die Ausschreibung für den Bau im Frühjahr 2022 erfolgen könnte, sofern bis dahin ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn seitens der Regierung von Schwaben vorliegt.

 

In der Anlage beigefügt ist eine durch das Planungsbüro RAUM und BAU Planungsgesellschaft mbH gemachte Kostenschätzung aus dem Jahr 2019. Eine Baukosten-Indizierung, Annahme 4,0 % p.a. 2019/ 2020, ist hier noch nicht eingerechnet. Eine eventuell erforderliche Anpassung der Baukosten in der Haushalts- und Finanzplanung erfolgt im Zuge der Ausschreibungsergebnisse in den Folgejahren. Aktuell ergäbe sich anhand des aktuellen Baupreisindex (IV Qtl. 2021) eine rechnerische Kostensteigung von 15,6 %, was ungefähr 630.000,00 € entsprechen würde.

 

Gemäß der aktualisierten Rahmendaten bestätigt das Planungsbüro folgenden Zusammenhang aus Investitionskosten  KG 300+400) in Bezug zur Berechnungsgrundlage der förderfähigen Flächen/ Kosten der KfW 40 Förderung nach BEG, in Querbezug zur Berechnungsgrundlage für die Förderung raumlufttechnischer Anlagen wie folgt:

 

Baukosten (KG 300+ KG 400), gem. Kostenberechnung v. 11.11.2019 (s. Anlage)

 

Anteilige Baukosten Lüftung, gem. Angabe IB Scheel v. 14.12.2021

 

Baukosten nach Abzug der RLT-Anlage

  • 3.181.886,00 EUR brutto

 

Nettogrundfläche NGF gem. Nutzflächenberechnung nach DIN 277 v. 11.11.2019

  • 1.268,98 m²

 

Förderfähige Kosten gem. BEG Förderung (2.000,00 Fördersatz pro m² NGF)

 

 

Kostendifferenz - die tatsächlichen Investitionskosten (KG 300+400) liegen auch nach Abzug des Kostenansatzes für die RLT-Anlage über den förderfähigen Kosten nach BEG und zwar in Höhe von

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach dem Verständnis aller Beteiligten können auf Basis der vorliegenden Projekt-Kenngrößen und Fördergrundsätze – sowohl der Förderantrag KfW-Effizienzgebäudes 40 nach Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude/ BEG als auch der Förderantrag Lüftungsanlage gem. Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen, beantragt werden, ohne dass eine Überschneidung der Bemessungsgrundlage vorliegt.

 

Der Förderantrag „raumlufttechnische Anlage“ wurde noch Ende 2021 fristgerecht vom Markt Mering beim Fördergeber eingereicht. Auf Basis der oben aufgeführten Projektkenngrößen soll nach positiven Gemeinderatsbeschluss zur Projektfortführung, unmittelbar im Anschluss auch der Förderantrag KfW-Effizienzgebäudes 40 eingereicht werden. Hierauf gibt es einen Zuschuss bei der Förderung eines KfW-Effizienzgebäudes 40 EE von 22,5%.

 

Parallel haben wir bereits mit Schreiben vom 20.12.2021 die Regierung von Schwaben über die geplante Wiederaufnahme der Förderantragstellung nach FAG/ KBF informiert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 20222: €

Einmalig 20222: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

In den Haushalts- und Finanzplan 2022 2025 wurden folgende Mittel angemeldet:

4643-3610.002 Zuweisungen vom Land 500 T€ (2023), 500 T€ (2024), 500 T€ (2025)

4643-9400.002 Hochbaumaßnahmen 1.500 T€ (2022), 2.300 T€ (2023), 600 T€ (2024)

4643-9420.002 Baunebenkosten 200 T€ (2022), 60 T€ (2023), 20 T€ (2024)

 

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Beschlussvorschlag
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Aufgrund der verbesserten finanziellen Lage des Marktes Mering und der damit verbundenen haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Schulkinder ab dem Jahr 2026 stimmt der Marktgemeinderat der Wiederaufnahme des Projekts Neubau eines Kinderhortes an der Grundschule II in der Amberièustraße zu. Die bereits im Rahmen dieses Projektes gefassten Beschlüsse gelten unverändert fort.

 

Die entsprechenden Mittel sind in der Haushalts- und Finanzplanung 2022 – 2025 anzumelden.

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Anlage/n
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Kostenberechnung

Auszug aus dem Investitionsplan         

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