Der Markt Mering hat sich im Zuge eines Erbbaurechtsvertrages das Grundstück Am Mühlanger mit der Flur-Nr. 2826/1, Gemarkung Mering für die Errichtung eines Kindergartens notariell gesichert. Desweiteren konnte das hieran nördlich angrenzende Grundstück Fl.Nr. 2820 zischenzeitlich käuflich erworben werden.
Im Zuge der ersten Planungen hat sich herausgestellt, dass der Bau eines Kindergartens mit den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes zwar möglich wäre, aber nach einer Neuüberplanung wesentlich effizienter gebaut werden könnte. Dadurch kann das Baufenster optimiert werden, so daß die Anordnung und Gestaltung des Gebäudes optimaler gestaltet werden kann.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Zur optimalen Planung des Kindergartenneubaus und ggfs. für eine weitere effiziente Vermarktung der im Eigentum des Marktes Mering befindlichen Gewerbeflächen ist eine Änderung des Bebauungsplanes vorallem in Bezug auf die Baufenster und die Erschließung sinnvoll.
Vor längerer Zeit gab es bereits Überlegungen, diesen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 neu zu überplanen, wozu das Büro OPLA beauftragt wurde und erste Entwürfe gefertigt hat. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Änderung ebenfalls mit dem Büro OPLA auf Basis der bereits erfolgten Vorarbeiten durchzuführen; eine direkte Vergabe ist bis zu einem Betrag von 50.000 EUR netto vergaberechtlich zulässig.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Kosten für das Bauleitplanverfahren gemäß noch einzuholendem Angebot.