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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Die Umlage wird gem. Art. 8 ‚Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

Gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO hat die Gemeinschaftsversammlung am 24.11.2003 (TOP 1b) beschlossen, als Umlagemaßstab die Einwohnerzahlen zum Stand 31.12 des Vorjahres heranzuziehen.

Der Haushalts- und Finanzplan 2022 – 2025 wurde in der Sitzung des Gemeinschaftsausschusses am 08.12.2021 vorberaten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 8 Abs. 2 VGemO verpflichtet die Verwaltungsgemeinschaft zum Erlass einer Haushaltssatzung sowie der Festsetzung der Umlage für jedes Rechnungsjahr.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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1.

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-Kameralistik)

2.

Die beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik und der Stellenplan nach § 6 KommHV-Kameralistik werden beschlossen.

3.

Die VGem.-Umlage wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 2.758.800 EUR festgesetzt.

 

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Anlage/n
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  Haushalt- und Finanzplan 2022-2025     

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