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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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In der Bürgermeister- und Fraktionssprecherrunde am 13.01.2022 einigte sich das Gremium als Konsens darauf, dass man mit dem Straßenbauamt Augsburg eine Untersuchung anstoßen wolle, welche Möglichkeiten bestehen, die Verkehrs- und Lärmbelästigung in der Hörmannsberger Straße zu reduzieren. Der Vorsitzende sagte zu, diesbezüglich mit dem Straßenbauamt zu sprechen.

 

Am 21.01.2022 fand ein gemeinsames Gespräch zwischen MdL Peter Tomaschko, den Herren Christoph Eichstaedt und Markus Kreitmeier vom Staatlichen Bauamt Augsburg, Boris Küppersbusch von der örtlichen Verkehrsbehörde und Erstem Bürgermeister Florian Mayer statt. Als Ergebnis der mehrstündigen Besprechung kann folgendes mitgeteilt werden:

 

„Um die Lärmsituation für die Anwohner an der St 2052 Hörmannsberger Straße zu verbessern, können unterschiedliche Optionen weiterverfolgt werden.

 

Zum einen kann geprüft werden, ob die Verkehrsbelastung auf der Staatsstraße langfristig durch eine Umfahrungsstraße (z.B. nördlich von Mering, Anschluss im Bereich von St. Afra) reduziert werden könnte. Diese Umgehung ist bis jetzt nicht im Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern enthalten. Für eine Neuaufnahme des Projekts in den Ausbauplan und somit für einen Planungsauftrag ist eine positive Projektbewertung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Grundvoraussetzung. Sofern die Anmeldung für eine Projektbewertung von Seiten der Gemeinde Mering gewünscht wird, würde das Staatliche Bauamt gemeinsam mit der Gemeinde die Antragsunterlagen erstellen. Diese bestehen zum einen aus einem straßenplanerischen Fachbeitrag, der eine Grobtrassie-rung (Trassenkorridor) in Lage- und Höhe mit voraussichtlichen Schätzkosten enthält, und einer verkehrlichen Untersuchung, die die Verkehrswirksamkeit der neuen Ortsumgehung bzw. die Entlastungswirkung der Ortsdurchfahrt Mering aufzeigt. Im Rahmen der Bewertung durch das Ministerium werden, sofern das Nutzen-Kosten-Verhältnisses der Maßnahme positiv ist, das Umweltrisiko und der Raumwiderstand untersucht. Ebenso ist eine hohe Akzeptanz vor Ort für eine Ortsumgehung ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium für die Aufnahme in den Ausbauplan.

 

Es gibt aber auch kurz- bis mittelfristige Perspektiven. So wird das Staatliche Bauamt Augsburg bei der nächsten Sanierung der Deckschicht einen Belag einbauen, der lärmmindernd wirkt. Dieser erfordert zwar einen etwas höheren Unterhaltungsaufwand und muss auch etwas häufiger erneuert werden, führt aber zu einer deutlichen Reduzierung der Schallemissionen. Aufgrund des Alters und des Zustands des derzeitigen Straßenbelags ist eine Erneuerung in etwa 5 Jahren anvisiert. Zusammen mit der Fahrbahnerneuerung wird die Fahrbahnmarkierung erneuert und angepasst. Es wird dabei angestrebt, Verbesserungen für Radfahrer umzusetzen und auf Teilabschnitten Radfahrstreifen bzw. Angebotsstreifen für Radfahrer zu markieren. Dies wird zusammen mit der Erneuerung der Fahrbahn konkretisiert.

 

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Situation in Mering nicht mit der in Ried oder anderen Gemeinden mit Ortsdurchfahrten zu vergleichen ist. Die Ortsdurchfahrt in Ried verläuft durch das Zentrum der Gemeinde mit vielfältigen Nutzungsansprüchen hinsichtlich Querungen und Aufenthaltsfunktion (Rathaus, Friedhof, Schule, Einkaufen,…). Die Hörmannsberger Str. in Mering weist als Straße am Ortsrand diese sensiblen Nutzungen nicht in gleichem Maße auf. Zudem ist in allen rechtskräftigen Bebauungsplänen entlang der Hörmannsberger Str. ein Verweis auf den Schallschutz enthalten. Teils gibt es Vorgaben zu Schallschutzwänden, teilweise zur Anordnung von Schlaf- und Wohnräumen innerhalb der Gebäude, wodurch dem Immissionsschutz baulich bereits Rechnung getragen wird.“

 

 

Das Staatliche Bauamt Augsburg bietet demnach eine Sanierung der Hörmannsberger Straße mit lärmminderndem Dünnschichtasphalt binnen der nächsten fünf Jahre an. In diesem Zuge könnten auch Verbesserungen für Radfahrer in der Hörmannsberger Straße erfolgen. Allerdings ist der Platz beengt, so dass die Gemeinde in diesem Zuge die gleichzeitige Sanierung ihrer Gehwege veranlassen und bezahlen müsste. Ein Fahrradschutzstreifen wäre dann wohl problemlos umsetzbar, ein eigener Radweg könnte untersucht werden. Um diese Ansätze weiterzuverfolgen ist ein positives Signal aus dem Ratsgremium erforderlich.

 

Als langfristige Maßnahme kommt u.a. eine Umfahrung des Unterfeldes mit allen dazugehörigen Schwierigkeiten durch den hohen Raumwiderstand (Bodendenkmäler, Hochwasserschutzgebiet, HQ 100, FFH-Gebiet, einzelne Biotope etc.) in Betracht. Hier würde das Staatliche Bauamt Augsburg eine Untersuchung mittragen, die Aufschluss über etwaige Auswirkungen einer Umfahrung gibt und Grundlage für alternative Lösungsansätze ist. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf verwiesen, dass eine Ortsumfahrung derzeit nicht Bestandteil einer Ausbauplanung des Freistaates ist und diese auch nur dann eine Chance auf Aufnahme in eine Fortschreibung des Verkehrsplanes hat, wenn folgende drei Bedingungen eintreten:

 

  1. Positives Nutzen-Kosten-Verhältnis
  2. Prüfung des Umweltrisiko und des Raumwiderstands
  3. Hohe Projektakzeptanz vor Ort

 

Im Zuge dieser Untersuchungen besteht dann aber die Möglichkeit neben der eigentlichen Projektprüfung auch Alternativen dazu zu betrachten. Durch die notwendige Projektakzeptanz ergeben sich für die Kommunen bisher nicht dagewesene Einflussmöglichkeiten. Für eine etwaige Untersuchung, bei der möglicherweise auch der Markt Mering die ein oder andere Untersuchung bezahlen muss, sollte ein positiver Ratsbeschluss erfolgen.

 

Mit Datum vom 06.02.2022 beantragt die Fraktion Bündnis 90/die Grünen (siehe Anlage) folgende Untersuchung:

 

„Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Rahmenbedingungen und Erfolgsaussichten für Maßnahmen zur Lärmreduzierung durch Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo 30) oder durch Lärmgutachten bzw. Erstellung eines Lärmaktionsplanes für folgende Straßenabschnitte zu klären:

 

  • Augsburger Straße zwischen Kreuzung Mering-Nord und Kreisverkehr Hörmannsberger Straße
  • Hörmannsberger Straße ab Kreisverkehr Hörmannsberger Straße bis Ortsausgang
  • Augsburger Straße und Münchener Straße zwischen Kreisverkehr Hörmannsberger Straße und Bahnunterführung Münchener Straße

 

Insbesondere sollen folgende Sachverhalte so detailliert betrachtet werden, dass der Marktgemeinderat darauf basierend über das weitere Vorgehen entscheiden kann:

 

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Verantwortlichkeiten
  • Aufwand- und Kostenabschätzung
  • Vorgehensweise“

 

 

Der Unterzeichner hat bereits ein Angebot für eine Verkehrsuntersuchung bei Müller-BBM GmbH eingeholt, die eine erfolgreiche Verkehrsuntersuchung in einer anderen Kommune durchgeführt haben. Das entsprechende Angebot über ein Pauschalhonorar von 4.800 € ist der Anlage beigefügt. Es wird empfohlen in einem ersten Schritt die Verkehrsuntersuchung durchzuführen und auf der Basis etwaige rechtliche Möglichkeiten zu prüfen.

 

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass in einem Teilbereich der Hörmannsberger Straße sogar eine Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit droht, denn der Standort der Ortstafel, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h gewährleistet, steht in der Kritik.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch den Marktgemeinderat sind die Weichen für das weitere Vorgehen zu stellen. Zum einen geht es um die Grundsatzfrage, ob eine größere Verkehrsuntersuchung gewünscht wird, die auch eine Umfahrung des Unterfeldes als Variante beinhaltet, aber explizit keine politische Willensbekundung dazu darstellt.

 

Zum zweiten geht es um das weitere Vorgehen im Zuge einer Sanierung der Straßendeckschicht, zum dritten um eine Verkehrsuntersuchung mit dem Ziel der Durchsetzung einer Temporeduzierung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: 4.800,00 €

                         zzgl. etwaiger Folgekosten

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt:

 

  1. im Zuge der zugesagten Sanierung der Hörmannsberger Straße mit Dünnschichtasphalt eine entsprechende Sanierung der Gehwege zu untersuchen und dem Marktgemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem Zuge soll vor allem eine Verbesserung der Situation für Radfahrer erreicht werden.

 

  1. die Beauftragung einer Untersuchung der Auswirkungen von geänderten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf drei Hauptverkehrsstraßen hinsichtlich der Lärmimmissionen gemäß dem Angebot der Müller-BBM GmbH vom 15.02.2022.

 

  1. eine grundsätzliche Untersuchung von lärmmindernden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg anzustreben. Es wird im Zuge dessen auch zugestimmt zu untersuchen, welche Auswirkungen eine mögliche Umfahrung des Unterfeldes hat. Der Marktgemeinderat weist jedoch darauf hin, dass damit keine Aussage für eine Umsetzung einzelner Maßnahmen getroffen wird. Eine entsprechende Beurteilung der Maßnahmen im Anschluss an die erfolgte Untersuchung behält sich der Marktgemeinderat ausdrücklich vor.

 

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Anlage/n
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Antrag Grüne Lärmaktionsplan 2022

Angebot Müller-BBM GmbH

Schreiben Staatliches Bauamt Augsburg

Karte Raumwiderstand         

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