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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 26.01.2022:

Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Am Alpenblick“ beabsichtigt die Gemeinde, die Festsetzungen des Bebauungsplans zu ändern, um eine zweigeschossige Bebauung zu ermöglichen, ohne dass dabei eines der Vollgeschosse im Dachraum liegen muss.

Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde ausreichend begründen muss, warum hier kein Grundzug der Planung vorliegt, da ansonsten die Tatbestandsvoraussetzung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB nicht vorliegen.

Alternativ könnte die Gemeinde prüfen, ob das Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet werden kann.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Siehe Würdigung/Abwägung der Stellungnahme des Sachgebietes Bauleitplanung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag
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Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

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Anlage/n
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