Der Marktgemeinderat Mering stimmte in seiner Sitzung vom 24.02.2022 einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern zu.
Eine zwingend weitere Voraussetzung für eine solche Zweckvereinbarung ist aber die Zustimmung der Gemeinschaftsversammlung.
Im Detail wurden folgende Paragraphen der Zweckvereinbarung beschlossen, welche die Überwachung des fließenden Verkehrs regeln.
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
Der ruhende Verkehr soll von der Zweckvereinbarung aktuell ausgenommen werden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Hinweise:
Es wird gebeten, nur diesen Beschlusstext zu verwenden, da ausschließlich der tatsächliche Beschlussinhalt (Aufgabenübertragung und Geltungsdauer) Grundlage für die Zweckverein-barung sein kann.
Nicht im Beschluss selbst enthaltene Inhalte, die aber eventuell im Anschreiben näher erläu-tert werden, können nicht anerkannt werden
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, anhand der Informationen der beigefügten Verbandssatzung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2022: siehe finanzielle Auswirkungen | Einmalig 2022: € |
Jährlich: siehe finanzielle Auswirkungen | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: