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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 25.02.2022:

zu o.g. Planvorhaben teilen wir mit, dass aus landwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Einwände oder Bedenken bestehen.

Jedoch sollte bei dem Verweis auf die landwirtschaftlichen Immissionen hinzugefügt werden, dass diese entschädigungslos zu dulden sind.

Bezüglich der Ausgleichsflächen möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden.

Auf diese sogenannten produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen (mit institutioneller Sicherung) möchten wir Sie deshalb verweisen. Für eine diesbezügliche Beratung steht Ihnen auch gerne die Bayerische KulturLandStiftung in München zur Verfügung.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Betrifft die Ebene des Bebauungsplans und wird im entsprechenden Verfahren behandelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Vorentwurfes der 11. FNP-Änderung.

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Anlage/n
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