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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 „Parkplatz Schloss“ gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 01.02.2022 bis 04.03.2022 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Anlage/n
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Planzeichnung

Begründung mit Umweltbericht

jeweils in der Fassung vom 28.04.2022 

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