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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Bei einem Ortstermin am 09.05.2022 bzgl. der Situation im Kurvenbereich der Bouttevillestraße (im nahen Umfeld der Zufahrt zu HsNr. 7) wurde festgestellt, dass eine Verbesserung der Situation einzig durch die Anordnung von Verkehrszeichen vermutlich keine Verbesserung verspricht.

 

Zugleich wurde aber die Idee diskutiert, ob eine bauliche Aufweitung der Fahrbahn machbar wäre.

 

Das Marktbauamt wurde in der Folge gebeten zu prüfen, ob eine Aufweitung bzw. Verbreiterung der Bouttevillestraße im Kurvenbereich grundsätzlich umsetzbar wäre.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Nach einer später erfolgten Prüfung der Sachlage vor Ort durch das Marktbauamt wurde von diesem festgestellt, dass dies nicht möglich ist.

Die Planung der Verkehrsführung im Straßenraum unterliegt Entwurfs- und Planungsgrundsätzen. Diese können bei den engen Grundstücksgrenzen nicht eingehalten werden.

Sämtliche Abweichungen von den Entwurfsgrundsätzen(Stand der Technik) führen bei Unfällen zu einem Haftungsrisiko für den Markt Mering. Durch eine unerwartbare Trassierung wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet.

Sollte im Kurvenbereich überhaupt eine Gefahr vorliegen, würde das Marktbauamt die  Verwendung von Vz 120 (Verengte Fahrbahn) empfehlen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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