Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Verpflegungsgebühren in den Kindertageseinrichtungen des Marktes Mering sind seit dem Jahr 2017 nicht mehr angepasst worden. Die aktuell von den Eltern bezahlten Beträge (2,30 € für ein Krippen-Essen und 2,60 € für ein Kindergarten-Essen) decken nicht einmal mehr die Preise der Lieferanten. Als Beispiel verlangt der Caterer Mödl für ein Krippen-Essen 3,30 € und für ein Kindergarten-Essen 3,70 €. Die Abrechnung der Verpflegungsgebühren erfolgt aktuell tagesgenau, was einen großen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

 

Um die durch den Markt Mering zu tragenden Kosten zu reduzieren und die Abläufe in der Verwaltung zu vereinfachen, soll ab dem Betreuungsjahr 2022/2023 eine Verpflegungspauschale eingeführt werden. Mit der Kalkulation der Pauschale wurde die Kommunalberatung Gantner aus Gründwald beauftragt. Für die Berechnung wurden die Daten der Monate Januar bis Mai 2022 herangezogen, da die Daten der Jahre 2020 und 2021 aufgrund diverser Corona-Maßnahmen nicht aussagekräftig sind. Unter Berücksichtigung der Essenspreise, der Personalkosten und durchschnittlich 21 Öffnungstagen im Monat hat die Kommunalberatung Gantner folgende Pauschalpreise kalkuliert:

 

Monatsgebühr Krippe:   94,42 €

Monatsgebühr Kindergarten:  97,08 €

 

Diese Gebühren sind monatlich von den Eltern zu tragen. Alternativ könnte die Gemeinde einen Zuschuss leisten, um die durch die Eltern zu tragenden Kosten zu reduzieren.

 

In den Kindertageseinrichtungen St. Afra wird ebenfalls eine Verpflegungspauschale abgerechnet. Hier werden für ein Kindergarten-Essen 80,00 € / Monat und für ein Krippen-Essen 58,50 € / Monat fällig. Die evangelisch-lutherische Emmausgemeinde Kissing verlangt für ein Kindergarten-Essen 77,00 € / Monat und für ein Krippen-Essen 69,00 € / Monat.

 

Bei Bedarf kann auch eine tageweise Verpflegung zu folgenden Monatsgebühren gebucht werden:

 

    Krippe  Kindergarten

1x Essen pro Woche  18,80 € 19,40 €

2 x Essen pro Woche  37,60 € 38,80 €

3 x Essen pro Woche  56,40 € 58,20 €

4 x Essen pro Woche  75,20 € 77,60 €

5 x Essen pro Woche  94,00 € 97,00 €

 

 

Gemäß §5 Ziffer 4 der Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Mering wird die Höhe der Gebühr durch einen Beschluss des Hauptausschusses bzw. des Marktgemeinderates festgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Variante 1:

Der Marktgemeinderat stimmt der Einführung einer Verpflegungspauschale mit monatlichen Gebühren in Höhe von 94,00 € für ein Krippen-Essen und 97,00 € für ein Kindergarten-Essen zu. Die Gebühr reduziert sich bei tageweiser Buchung anteilsmäßig. Die Kindergartensachbearbeitung wird mit der Umsetzung beauftragt.

 

Variante 2:

Der Marktgemeinderat stimmt der Einführung einer Verpflegungspauschale zu. Die Gemeinde übernimmt einen Zuschuss in Höhe von ________ € / Monat. Die durch die Eltern zu tragenden Kosten reduzieren sich damit auf ________ € / Monat. Die Gebühr reduziert sich bei tageweiser Buchung anteilsmäßig. Die Kindergartensachbearbeitung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Kalkulation_Verpflegungspauschale_Mering    

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.