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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Das bestehende Einfamilienhaus, Eglinger Straße 7 soll zu einem Zweifamilienhaus umgebaut werden. Hierfür wird an der Ostseite eine Außentrappe angebaut um für die zweite Wohneinheit einen eigenen Zugangsbereich zu schaffen.

Im Gebäudebestand werden nur geringfügige Veränderungen vorgenommen.

Fiktionsfrist

Eingang:      11.07.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  11.09.2022

Nächste Gemeinderatssitzung:   22.07.2022

 

Nachbarbeteiligung

Insgesamt sind 3 baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Die Unterschriften sind erbracht. 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich ein.

 

Insgesamt sind 4 Stellplätze für die 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück geplant.  Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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Planzeichnungen

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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