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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem bislang unbebauten Grundstück an der Hörmannsberger Straße soll ein Dreifamilienhaus (Whg. 1 – EG – 79,77 m2 Wohnfläche, Whg. 2 – OG – 79,77 m2 Wohnfläche, Whg. 3 – DG – 55,04 m2 Wohnfläche) errichtet werden. Das Wohnhaus mit der Grundfläche von 112,83 m2 ist mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss (kein Vollgeschoss lt. Berechnung im Bauantrag) und einer Firsthöhe von 9,78 Meter (Wandhöhe 6,02 Meter) geplant. Das Satteldach weist eine Dachneigung von 38° auf, im Dach soll auf der Südseite eine Dachgaube mit 2,80 Meter Breite eingebaut werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      19.09.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  19.11.2022

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 07.11.2022

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Das Baugrundstück liegt an fünf baurechtlichen Nachbargrundstücken an. Bei vier der fünf Nachbargrundstücke liegen die Unterschriften vollständig vor. Bei dem Grundstück, bei dem die Eigentümerunterschrift nicht vorliegt, handelt es sich um ein kleines Grundstückseck mit nur 2 m2 Fläche.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Grundstück ist als Baulücke nach § 34 BauGB zu beurteilen, da es sich nicht in einem Bebauungsplangebiet befindet. Die nähere Umgebung des Baugrundstückes ist fast durchgängig mit Gebäuden mit 2+D-Geschossen und einer ähnlichen Höhenentwicklung bebaut. Das Vorhaben mit den oben genannten Maßen fügt sich somit hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Informativ werden an dieser Stelle die vom Planer errechneten Kennzahlen GRZ I (0,24), GRZ I+II (0,58) und GFZ (0,49) erwähnt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Kennzahlen keinen Maßstab bezüglich des Einfügens darstellen.

 

Die Abstandsflächen können nach den Vorgaben der gemeindlichen Abstandsflächensatzung vollständig auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

 

Die drei Wohneinheiten lösen einen Gesamtstellplatzbedarf von 4,5 Stellplätzen (3x 1,5 Stellplätze) aus. Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 5 offene Stellplätze errichtet. Der Stellplatznachweis ist somit als erbracht anzusehen. Alle Stellplätze werden über eine gemeinsame Grundstückszufahrt mit einer angemessenen Breite von 6,00 Meter bedient. Da die Zufahrt auf die Staatsstraße 2052 (Hörmannsberger Straße) erfolgt, ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren das Staatliche Bauamt als zuständige, verkehrsrechtliche Fachbehörde durch das Landratsamt anzuhören.

 

Eventuell könnten aufgrund der Nähe zur Staatsstraße 2052 (Hörmannsberger Straße) mit hoher Verkehrsbelastung immissionschutzrechtliche Auflagen im Genehmigungsbescheid vorgeschrieben werden. Dieser Sachverhalt wird ausschließlich von der Fachstelle im Landratsamt geprüft. Seitens der Gemeinde kann hier nur ein Hinweis auf immissionsschutzrelevante Belange erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Aufgrund der Nähe zur Staatsstraße 2052 (Hörmannsberger Straße) wird auf immissionsschutzrelevante Belange verwiesen. Aufgrund der hohen Verkehrslärmbelastung wird seitens des Marktes Mering empfohlen, einen ausreichenden Lärmschutz zu beauflagen.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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