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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Anwendung des seit Oktober 2022 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ hat sich durch einen Hinweis des Landratsamtes Aichach-Friedberg herausgestellt, dass bzgl. der Festsetzungen zum erweiterten Bestandschutz eine Änderung zur Klarstellung der Festsetzung erforderlich ist.

Die genauen Hintergründe wird das Büro OPLA dem Gremium in der Sitzung erläutern.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Klarstellung der Festsetzungen zum erweiterten Bestandschutz ist eine Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein, Kosten werden vom Büro OPLA übernommen

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ und billigt den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 15.12.22. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n

Änderungsentwurf in der Fassung vom 15.12.2022           

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