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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach den Vorgaben des Bundes müsste von Seiten der Gemeinde ab dem 01.01.2023 in den dafür vorgesehenen Bereich die Umsatzsteuer nach § 2 b UStG. einfordern.

Der Bund arbeitet derzeit an einem weiteren Aufschub (um 2 Jahre) r die Pflichteinführung der Anwendung des §2b UStG. Im Dezember bei der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes soll diese Option auf Verlängerung dann enthalten sein. Diesen Tag muss man abwarten, um auf der sicheren Seite zu sein.


Was bedeutet dies für uns:

 

Wir nnen diese Option nutzen und die Einführung der Umsatzsteuer um zwei weitere Jahre verschieben, wir starten somit mit der Umsatzsteuer zum 01.01.2025.

 

Wir werden diese neu gewonnen Zeit nutzen, um die aufgekommenen Probleme und Hindernisse in Ruhe und strukturiert durcharbeiten zu können.

 

Die zuständige Sachbearbeiterin ist bezüglich der Steuerpflicht der Gemeinde Steindorf schon sehr weit gekommen. Eine Verlängerung ist jedoch sinnvoll

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. 

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und der voraussichtlich sich ergebenden Möglichkeit die Einführung der Umsatzsteuerpflicht  bis zum 01.01.2025 zu verschieben und stimmt dieser Option zu, falls sie endgültig von Seiten des Bundes erlassen wird zu.

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Anlage/n

     

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