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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wie bereits in einer der letzten Gemeinderatssitzungen vorgestellt, wird von Seiten des Grundstückseigentümers eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Unterbergen gewünscht. Es ist beabsichtigt gegenüber den Vorgaben des B-Planes ein 8-Familienhaus statt des vorgesehenen 6-FH zu errichten und einen Garagenhof zur Verfügung zu stellen.

Von Seiten des Gemeinderates wurde damals die beantragte Änderung befürwortet.

Von Seiten des Antragstellers wurde zwischenzeitlich die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten für die Planungsleitungen zur Änderung des B-Planes bestätigt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die Kosten werden vom Antragsteller übernommen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Schmiechen beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“r das Grundstück Flur-Nr. 15/14, sowie Teilflächen der Flur-Nr. 15/12 und 15/16 der Gemarkung Unterbergen. Mit der Bebauungsplanänderung wird das Planungsbüro guteOrte in Augsburg beauftragt.

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Anlage/n

Planskizze    

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