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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.05.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Der Hauptausschuß beschließt, eine Interimslösung für die Betreuung von Kindern vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung in Modulbauweise auf dem Areal des Spielplatzes an der Luidpoldhöh (FlNr.: 1924/4, 3.780 qm) zu errichten.

 

Der Bedarf für eine siebengruppige Einrichtung mit vier Krippengruppen (60 Plätze) und 3 Kindergartengruppen (75 Plätze) wird anerkannt.

 

Das Marktbauamt wird beauftragt eine Planung für eine siebengruppige Einrichtung nach EnEV zu erstellen, geeignete Fachplaner mit der Planung, Leistungsphase 1 - 4 stufenweise zu beauftragen, auszuschreiben und die Maßnahme umzusetzen. Alle dafür notwendigen Verträge und Nachträge werden durch den Ersten Bürgermeister geschlossen.

 

Dem Hauptausschuß obliegt die Auftragsvergabe für die Beschaffung der Module. Die Verwaltung wird auch beauftragt, für den Betrieb einen leistungsfähigen Träger auszuwählen und mit diesem eine Betriebs- und Defizitvereinbarung zu verhandeln, die dem Hauptausschuß zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen ist.

 

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung mit den Grundstücksverhandlungen zwecks einer Standortauswahl für eine langfristige Kinderbetreuungseinrichtung.

 

Abstimmungsergebnis: 11 : 2

 

 

Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.10.2020 aufgehoben, jedoch vor dem Hintergrund, dass die Kindertagesstätte nicht mehr als Interimslösung, sondern als dauerhafte Lösung am Mühlanger entstehen soll.

 

Der Marktgemeinderat hebt den Beschluß 2020/3493 „Kinderbetreuung; Standort für eine Interimslösung; Auftrag zur Errichtung“ des Hauptausschusses vom 28.05.2020 auf.

 

Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

 

Im Beschlussvollzug ist dies nochmals mit der Formulierung „Die Planungen für den Standort werden eingestellt.“ von Herrn Gillich so dokumentiert worden. Das Verfahren wurde fortgeführt und die Bedarfsanerkennung im weiteren Beschlussverlauf aus dem Interimsstandort übernommen.

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Um vor dem Hintergrund der Generierung von Fördermitteln auf der sicheren Seite zu sein wird deshalb empfohlen die Bedarfsanerkennung formell nochmals explizit neu für die Kindertagesstätte am Mühlanger zu fassen.

 

Bzgl. des Bedarfs wird auf die entsprechenden o.g. Beschlussvorlagen verwiesen sowie die KiTa-Bedarfsplanung vom 07.04.2022 (Beschlussvorlage Nr. 2022/4874), die vom Statistikbüro SAGS durchgeführt wurde.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Bedarf für eine siebengruppige Einrichtung mit vier Krippengruppen (60 Plätze) und 3 Kindergartengruppen (75 Plätze) im Rahmen des Neubaus der Kindertagesstätte am Mühlanger wird anerkannt.

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Anlage/n

         

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