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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Um den Bestand des bestehenden Biergartens am Badanger bauplanungsrechtlich dauerhaft für die Zukunft zu sichern, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird empfohlen das Büro OPLA in Augsburg zu beauftragen, welches bereits eine erste städtebauliche Begründung (siehe Anlage) für die Änderung erarbeitet hat.

 

In der Marktgemeinderatsitzung am 26.04.2023 hat der Marktgemeinderat beschlossen, den Tagesordnungspunkt auf die Oktober-Sitzung zu vertagen.

In der Zwischenzeit fanden noch Gespräche mit dem Betreiber des Biergartens statt. Dieser zeigte durchaus daran Interesse, dass sein Biergartenbetrieb auch dauerhaft baurechtlich gesichert wird. Er hat sich dem Grunde nach bereit erklärt, die Kosten für ein Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes zu übernehmen, wenn dadurch sein Biergartenbetrieb gesichert wird. Dies natürlich unter der Voraussetzung, daß er auch weiterhin den Biergarten betreiben kann. Der Betreiber hat zugesagt, einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes mit Kostenübernahmeerklärung beim Markt Mering einzureichen, ein solcher liegt aber aktuell noch nicht vor.

Alternativ kann der Markt Mering natürlich auch selbst die Planungskosten der Änderung tragen. Insofern ist man dann bei der künftigen Auswahl eines Biergartenbetreibers nicht gebunden und flexibler.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Änderung des Bebauungsplanes ist im Regelverfahren durchzuführen. Aufgrund der Lage und der Art der Nutzung wird im Zuge des Änderungsverfahrens voraussichtlich eine immissionsschutzfachliche Untersuchung sowie evtl. eine artenschutzrechtliche Erstbewertung erforderlich werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): 14.984,18 €*

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

* zzgl. Kosten für evtl. erforderliche fachspezifische Untersuchungen

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Haushaltstelle: 6100-6551

 

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Beschlussvorschlag

 

(1) Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Badanger“. Mit der Durchführung des Änderungsverfahrens wird das Büro OPLA in Augsburg beauftragt, sobald ein entsprechender Änderungsantrag des Biergartenbetreibers mit Kostenübernahmeerklärung vorliegt.

Parallel dazu ist mit dem Betreiber des Biergartens nach Ablauf des noch laufenden Pachtvertrages ein längerfristiger Anschlußvertrag auszuarbeiten und dem Gremium zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Sollte ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes nicht bis zum 31.03.2024 vorliegen, ist der Sachverhalt nochmals dem Gremium vorzulegen.

 

(2) Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Badanger“. Mit der Durchführung des Änderungsverfahrens wird das Büro OPLA in Augsburg beauftragt.

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Anlage/n

Städtebauliche Begründung               

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