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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Planungsentwicklung Vorentwurfsplanung zum aktuellen Planungsstand und den derzeit eingeholten Angeboten sind nun die Kosten für Kostengruppe 500 Freianlagen genauer bekannt.

 

 

Die derzeitigen Kosten  der Kostengruppe 500 basieren auf die eingeholten Angebote für die Lärmschutzwände, welche deutlich höher ausgefallen sind, als die Annahme bei der Vorentwurfsplanung war, da sich herausstellte,  dass auf Grund der Erschließungsplanung (Bebauungsplan Nr. 17) das Geländeniveau im Schnitt um ca. 75 cm aufgefüllt werden muss.

Hier ist noch eine Stützmauer an der Ostseite erforderlich (Kostenmehrung dafür ca. 41.950,-- €, brutto).

 

Die beauftragte schallschutztechnische Untersuchung berücksichtigte die Einwirkungen aus den Flächen innerhalb des Bebauungsplanes aber auch die aus der im Süden liegenden Schreinerei. Da für den geplanten Kindergarten selbstverständlich Außenspielbereiche vorgesehen sind, sollte um eine adäquate Aufenthaltsqualität zu gewährleisten, ebenfalls eine  3 m hohe Lärmschutzwand entlang der Südseite erstellt werden.

 

Außerdem sind die Baunebenkosten für die Baustraße der LSW und die Einmessung der LSW dazugekommen.

r die Geländeanhebung und für die Lärmschutzwände ergibt sich eine Kostenmehrung von:

 

 Anhebung Niveau:  35.252,10 €  netto

 Mehrkosten LSW:  76.176,42 €  netto

 

     111.428,57 €  netto

     132.599,99 € brutto

 

Infolge getätigter Einsparungen belaufen sich die tatsächlichen Nettomehrkosten in der KG 500 auf 101.600,10 €, netto (120.904,00 €, brutto).

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich soll das Gremium bezüglich einer Erhöhung der Gruppenraumgrößen abstimmen.

Die Betriebserlaubnis für eine Krippengruppe geht generell  von 12 Kindern aus. In Ausnahmefällen kann die Größe temporär erhöht werden.

 

Das Summenraumprogramm geht mit 32 qm Gruppenraumgröße von 2,67 qm je Kind aus.

Aus pädagogischen Gründen und nach Erfahrungen von vergleichbaren Projekten wurde die Krippengruppenraumgröße um ca. 2,5 qm bereits im Zuge des Förderantrages beantragt.  

Ebenfalls ist mit den aktuell geplanten 34,65 qm der rechnerische Nachweis für ein zusätzliches Kind bereits gegeben.

 

Um für sog. „Notfälle“ die Gruppengröße von 12 auf 13 bzw. 14 Kindern erhöhen zu können fand im Vorfeld ein Gespräch mit dem Kreisjugendamt und der Regierung von Schwaben statt, demnach sollten die Gruppenräume um je ca. 5,35 qm vergrößert werden.

Dies bedingt eine Änderung der Planung und eine Kostenmehrung von ca. 75.000,00 €, brutto.

 

Bei Zustimmung der Vergrößerung der Gruppenräume durch das Gremium muss im Anschluss ein aktualisierter Förderantrag vorgelegt werden.

 

 

 

Das Architekturbüro 3+ glogger.müller.blasi wird zur Sitzung geladen und diesbezüglich referieren und eine aktualisierte Kostenberechnung vorlegen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im Haushalt 2023 sind unter HHSt. 4649-9400  und in HHSt. 4649-9420 jeweils 500.000,-  eingestellt.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Marktgemeinderat hat Kenntnis zur Kostenmehrung der Lärmschutzwände bzw. zur Lärmschutzmaßnahme und beschließt:

 

a)      Keine zusätzliche Errichtung der Lärmschutzwände im Süden und Norden

 

b)      Eine Errichtung von Lärmschutzwänden im Süden und Norden mit einer Kostenmehrung von 90.649,44 €, brutto

Kosten LSW in KoBe  100.981,12 € netto

Mehrkosten LSW    76.176,00 € netto  =  90.649,44 € brutto

Gesamtkosten LSW  177.156,12 € netto  =  210.815,78 € brutto

 

  1. Der Marktgemeinderat hat Kenntnis zu den beantragten Gruppengrößen und beschließt:

 

a)      Keine Erhöhung der Gruppenraumgröße - Betreuung von 12 Kindern

 

b)      Eine Erhöhung der Gruppengröße von 12 Kindern auf max. 13/14 Kindern in sog. „Notfällen“, verbunden mit einer  Erhöhung der Gruppenraumgrößen um ca. 5,35 qm, sowie den damit anfallenden Mehrkosten in Höhe von ca. 75.000,-- €, brutto.

 

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Anlage/n

                                                                     

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