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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat im vorangegangenen TOP die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 beschlossen.

 

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich sollte eine Veränderungssperre erlassen werden, welche den Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst. Die konkrete städtebauliche Begründung ergibt sich aus § 1 des beigefügten Satzungsentwurfs.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Sicherung der Planung ist eine Veränderungssperre notwendig und sinnvoll.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt zur Plansicherheit für den künftigen Planbereich aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 82. Der beigefügte Satzungsentwurf in der Entwurfsfassung vom 29.06.2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Anlage/n

Satzungsentwurf in der Fassung vom 29.06.2023     

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