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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.23 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ gefasst.

Zwischenzeitlich wurde vom beauftragten Büro OPLA ein erster Entwurf erarbeitet, welcher dem Gremium in der Sitzung vorgestellt wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ kann gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, so dass direkt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 27.07.2023 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n

Planzeichnung,

textliche Festsetzungen und

Begründung

jeweils in der Fassung vom 27.07.2023   

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