Wo es möglich war, wurde zwischenzeitlich der Grunderwerb vorbereitet und die entsprechenden Vereinbarungen zum Erwerb und der vorzeitigen Baudurchführung wurden von den jeweiligen Grundstückseigentümern unterzeichnet.
Der Zuwendungsantrag ist gestellt und es ist davon auszugehen, dass bis Herbst der vorzeitige Baubeginn erteilt werden kann. Somit kann im Winter die Ausschreibung der Baumaßnahmen durchgeführt werden und der Baubeginn des ersten Bauabschnittes kann im Frühjahr 2024 beginnen.
Von Seiten des Landkreises wurde die beigefügte Vereinbarung zur gemeinsamen Baudurchführung als Entwurf übermittelt. Der Vereinbarung wurde bereits von Seiten des Kreistages zugestimmt. Diese deckt sich mit der Vereinbarung beim Ausbau der Kreisstraße in Schmiechen und regelt unter anderem auch die Kostenbeteiligung der Gemeinde.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Die anfallenden anteiligen Kosten können erst nach Vorlage des Submissionsergebnisses genau ermittelt werden. Aufgrund der geschätzten Kosten in Höhe von 1,5 Mio € ist für die Gemeinde mit einem Kostenanteil für die Gehwege in Höhe von ca. 320.000,- € auszugehen.