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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 15.07.2023 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

  1. Anbau eines Balkones, Raiffeisenring 5

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

  1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage, Zettlerstraße 46 c
  2. Umbau eines Wohngebäudes in ein Zweifamilienhaus, Anton-Günter-Straße 16

 

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Anlage/n

 

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