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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben zum Umbau eines landwirtschaftlichen Wohnhauses mit Stadel auf dem Grundstück Bergstraße 4 in Unterbergen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde vom Gemeinderat einstimmig erteilt, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf die Vorlage Nr. 2021/4428 wird verwiesen. Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat das Vorhaben am 19.11.2021 baurechtlich genehmigt.

 

Nun wurde ein Tekturantrag eingereicht. Einzige Änderung ist die Dachneigung des Zwerchgiebels im Norden von ursprünglich 40 Grad auf nun 32 Grad. Die Wandhöhe des Zwerchgiebels erhöht sich dadurch von 7,90 Meter auf 8,80 Meter.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      16.08.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  16.10.2023

chste Gemeinderatssitzung:   06.11.2023

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vorhanden. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Die Änderung ist untergeordnet und geringfügig, das Vorhaben fügt sich auch in der Tekturplanung nach § 34 BauGB hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein. Die Stellplätze wurde im ursprünglichen Verfahren nachgewiesen, durch die Tektur entsteht kein Stellplatzmehrbedarf. Der Stellplatznachweis ist damit erbracht.

 

Im ursprünglichen Bauantragsverfahren wurde vom Landratsamt Aichach-Friedberg eine Abweichung von den Abstandsflächen erteilt, da diese nicht vollständig auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können. Durch die Tektur ändert sich die Abstandsflächentiefe nur im Bereich des Zwerchgiebels. Speziell diese Abstandsfläche kann aber vollständig auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Tekturantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

 

  • Eingabeplan Tektur

         

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