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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung am 21.09.2019 hat der Marktgemeinderat einen Beschluss für den Neubau eines 5-gruppigen Kindergartens gefasst, jedoch aus Kostengründen zurückgestellt. 

 

Am 24.02.2022 sprach sich der Marktgemeinderat für die Wiederaufnahme der Maßnahme „Neubau eines Hortes an der Grundschule II“ aus. Damals lag eine Kostenprognose (Stand vom 14.01.2022) in Höhe von 5.616.076,29 € zugrunde, welche eine Baupreisindexsteigerung in Höhe von 15,6 % beinhaltete.

 

 

In der Sitzung am 28.07.2022 wurden dann dem Gremium die bis dahin erfolgten Ausschreibungen vorgestellt, welche trotz unsicherer und unkalkulierbarer Preisentwicklung, bezogen auf die derzeitige Marktlage, beschlossen wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits Kostenmehrungen in Höhe von ca. 740.000,-- € bekannt (das Gremium wurde über die Aufhebung der Baumeisterarbeiten wegen deutlich überhöhtem Angebot informiert; Angebot - 1.044.184,16 € + 3 % Abschlag, Prognose lag bei 405.848,15 €,  die Vergabe nach nochmaliger Ausschreibung erfolgte über eine Bruttosumme von  657.969,06 €). Gleichzeitig wurde die Fortführung der Maßnahme vom Gremium bestätigt.

 

Um dem Gremium den derzeitigen Stand des Baufortschrittes und den aktuellen Kostenstand, bzw. die weiteren prognostizierten Kosten, aufzuzeigen, wird zur Sitzung am 28.09.2023 das Planungsbüro Raum & Bau geladen und dazu Stellung nehmen.

 

Die prognostizierten Gesamtprojektkosten belaufen sich (Stand heute 14.09.23) auf nunmehr 7,98 Mio. EUR. Aufgrund der weltpolitischen und weltgesundheitlichen Gegebenheiten im Bausektor, insbesondere auch aufgrund des Russland-Ukraine Konflikts, nochmals derart verschärft, dass es gegenüber der damaligen Prognose von 2022, zu einer nicht absehbaren nochmaligen Kostensteigerung für den Neubau Hort gekommen ist. (Im Anhang die Aufstellung vom 14.09.23 mit der prognostizierten Kostenentwicklung).

 

 

Zur Information des derzeitigen Fortschrittes:

Am 11.08.2023 fand die Submission für die öffentliche Ausschreibung der Wand- und Deckenbekleidung statt. 2 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Wegen einer deutlichen Überschreitung von 241,94 % des abgegebenen Angebotes, bezogen auf die Schätzkosten vom 14.01.2022 wurde die Ausschreibung aufgehoben. Die erneute Ausschreibung der Leistungen befindet sich derzeit in Bearbeitung.

 

 

 

Am 30.08.2023 fand die Submission für eine PV-Anlage statt.

Bei der beschränkten Ausschreibung haben zum Eröffnungstermin drei Angebote vorgelegen.

 

Nach Kostenkontrolle, bzw. technischer Prüfung durch das Ingenieurbüro MTM-Plan wurde die Angebotssumme des Bieters Stumbaum GmbH als angemessen und auskömmlich betrachtet; die Summe liegt mit 12,8 % über dem ermittelten LV-Nettopreis von 67.769,00 €. 

 

 

netto  = brutto, lt. UStG § 12 Abs. 3

Firma Stumbaum GmbH

Gusso-Reuss-Str. 12

82296 Schöngeisíng

 

70.266,46 € ohne Wartung

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Ab 01.01.2023 gilt ein Nullsteuersatz für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlage auf begünstigten Gebäuden, unabhängig vom installierten Leistungswert.

  • bei einem Leistungswert unter 30 kWp muss kein Nachweis erfolgen, da es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt (Vereinfachungsregelung)
  • bei einem Leistungswert über 30 kWp muss der PV-Anlagen-Erbauer einen Nachweis vom Bauherrn einholen, dass es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt

Begünstigte Gebäude sind (lt. §12 Absatz 3 UStG) Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentliche und andere Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten

genutzt werden. Ein Kinderhort ist somit ein begünstigtes Gebäude.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im Haushalt 2024 werden die oben prognostizierten Kosten eingestellt.

 

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Anlage/n

prognostizierte Kostenentwicklung, Stand 14.09.2023

Erklärung zur Anlage:

-          Gelb hinterlegt – Gewerke die bereits vergeben sind und die Bauausführung teilweise bereits abgeschlossen ist

-          Grün hinterlegt – Gewerke für die Planung und LV-Erstellung bereits abgeschlossen sind, die Angebotseinholung aber noch aussteht (inkl. Der aufgehobenen Ausschreibung für die Wand- und Deckenbekleidung)

-          Rot hinterlegt – Gewerke für die das Ing. Büro aktuell die Ausführungsplanung abschließt und in Kürze mit der LV-Erstellung startet

 

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