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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Auslegung fand in der Zeit vom 01.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Änderungsverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt, so dass nach der erneuten Billigung des Entwurfes die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Anlage/n

Planzeichnung,

textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht

jeweils in der Fassung vom 23.11.2023          

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