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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Auslegung hat sich herausgestellt, dass für die Umwandlung von Retentionsfläche in Gewerbefläche ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan derzeit noch als Grünfläche dargestellt. Für die geplante Bebauungsplanänderung ist es erforderlich den Flächennutzungsplan im Paralellverfahren für den Bereich des Bebauungsplanes von „Grünfläche“ in „Gewerbliche Baufläche“ zu ändern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): ca. 6.000,- €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und billigt den vorliegenden Entwurf in der Fassung vom 28.09.2023. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n

Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 28.09.2023         

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