- Beschreibung des Vorhabens
Über das Landratsamt Aichach-Friedberg wurde eine Bauvoranfrage zur Umnutzung eines bestehenden Rinderstalles in einen Hofladen mit Lager auf dem landwirtschaftlichen Anwesen Meringer Straße 1 in Schmiechen eingereicht. Die Umnutzung bezieht nur auf den südöstlichen Teilbereich des Stalles (21,10 x 5,25 Meter, siehe Lageplan). Es ist ein Hofladen (ca. 29 m2) mit Eckcafe (ca. 8 m2), Lager/evtl. WC (ca. 8 m2), ein Dunkelraum mit ca. 7,5 m2, ein SB-Bereich und ein Lager-/Vorbereitungsraum mit ca. 26,5 m2 geplant (siehe Grundrissplan).
Eine spezielle Fragestellung enthält der Antrag nicht, daher ist davon auszugehen, dass nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit abgefragt werden soll.
- Fiktionsfrist
Eingang: 14.09.2023
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 13.11.2023
Nächste Gemeinderatssitzung: 06.11.2023
- Nachbarbeteiligung
Es sind acht baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Der Planer gibt im Antrag an, die Nachbarn nicht am Verfahren beteiligt zu haben.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, aber nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Die geplante Art der Nutzung fügt sich gemäß § 5 BauNVO in das vorliegende Dorfgebiet ein. Da keine Änderung der Gebäudekubatur angezeigt ist, fügt sich das Vorhaben auch hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung ein.
Stellplätze sind nicht Gegenstand der Bauvoranfrage. Diese müssen sowieso erst im späteren Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Es sollte allerdings auf dem weitläufigen Grundstück kein Problem sein, ausreichend viele Stellplätze nachzuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: