Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Über das Landratsamt Aichach-Friedberg wurde eine Bauvoranfrage zur Umnutzung eines bestehenden Rinderstalles in einen Hofladen mit Lager auf dem landwirtschaftlichen Anwesen Meringer Straße 1 in Schmiechen eingereicht. Die Umnutzung bezieht nur auf den süstlichen Teilbereich des Stalles (21,10 x 5,25 Meter, siehe Lageplan). Es ist ein Hofladen (ca. 29 m2) mit Eckcafe (ca. 8 m2), Lager/evtl. WC (ca. 8 m2), ein Dunkelraum mit ca. 7,5 m2, ein SB-Bereich und ein Lager-/Vorbereitungsraum mit ca. 26,5 m2 geplant (siehe Grundrissplan).

 

Eine spezielle Fragestellung enthält der Antrag nicht, daher ist davon auszugehen, dass nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit abgefragt werden soll.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      14.09.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  13.11.2023

chste Gemeinderatssitzung:   06.11.2023

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind acht baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Der Planer gibt im Antrag an, die Nachbarn nicht am Verfahren beteiligt zu haben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, aber nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Die geplante Art der Nutzung fügt sich gemäß § 5 BauNVO in das vorliegende Dorfgebiet ein. Da keine Änderung der Gebäudekubatur angezeigt ist, fügt sich das Vorhaben auch hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung ein.

 

Stellplätze sind nicht Gegenstand der Bauvoranfrage. Diese müssen sowieso erst im späteren Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Es sollte allerdings auf dem weitläufigen Grundstück kein Problem sein, ausreichend viele Stellplätze nachzuweisen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

Reduzieren
Anlage/n

 

  • Gezeichneter Lageplan
  • Grundrissplan EG

   

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.