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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ursprünglich war die Einführung und Abrechnung des §2b UStG für alle drei Mitgliedsgemeinden, die VG und den AWOP zum kommenden Jahresbeginn geplant.

 

Dies lässt sich aber nicht sicher realisieren, da unser führendes EDV-Programm Finanz+ genau zum Jahreswechsel ein umfangreiches Update bekommt. Leider können wir nicht einschätzen, wie stark sich dies auf die bisherigen Arbeitsabläufe auswirkt, daher haben wir folgenden Vorschlag erarbeitet:

 

Markt Mering, VG Mering, Gemeinde Steindorf und AWOP

       die Einführung des §2b UStG wird auf den 01.01.2025 verschoben.

 

Gemeinde Schmiechen

       die Einführung des §2b UStG wird zum 01.01.2024 durchgeführt (Pilotprojekt).

 

Um dann im Jahr 2025 die Einführung durchführen zu können bedarf es an allen Stellen noch Vorbereitungen und Abschlussarbeiten. Hierzu wurde durch die Sachbearbeitung Frau Mütze ein Zeitplan mit Aufgabenzuordnung erstellt.

 

Die Gemeinde Schmiechen hat sich bereiterklärt als Test/Pilot-Gemeinde zu fungieren und wird bereits mit allen Rechten und Pflichten zum 01.01.2024 auf §2b UStG umgestellt.

 

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Anlage/n

      

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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