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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Marktgemeinderatsitzung am 23.03.2023 hat der Marktgemeinderat den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Verwaltung beauftragt eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Die Bürgerbeteiligung fand im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 25.04.2023 statt.

Die Ergebnisse aus der Bürgerversammlung wurden vom Büro Dragomir eingearbeitet und im Rahmen von zwei Fraktionssprecherrunden im Juli und September diskutiert.

 

Der aktuelle Entwurf wird dem Gremium in der Sitzung vom Büro Dragomir vorgestellt.

Speziell für die zulässigen Wand- und Gesamthöhen sowie bzgl. der Festsetzung Ziffer D 9.2 „Ablöse Stellplatzpflicht“ werden dem Gremium verschiedene Varianten zu Entscheidung vorgestellt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“ kann gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, so dass direkt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

a)      Bezüglich der zulässigen Wand- und Gesamthöhen beschließt der Marktgemeinderat die               Variante 1): 7,5 m / 8,5 m / 9,5 m

Variante 2): 8,0 m / 9,0 m / 10,0 m
Variante 3): 8,5 m / 9,5 m / 10,5 m

 

b)      Bezüglich der Ziffer D 9.2 beschließt der Marktgemeinderat die Festsetzung zu streichen / beizubehalten.

 

c)      Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf mit den oben beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 12.10.2023 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n

Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung

jeweils in der Fassung vom 12.10.2023

schalltechnische Untersuchung vom Januar 2023               

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