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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 01.08.2023:

  • Einwendung

Bisherige SU der Firma Bekon vom 13.02.2019 deckt zusätzliche Flächen nicht ab.

  • Rechtsgrundlagen

BauGB, DIN 45691

  • Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)

Vorlage angepasster SU von Bekon oder anderen Lärmgutachter, sonst kann man das aus Sicht des Immissionsschutzes nicht beurteilen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Im weiteren Planungsprozess wurde eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben und die Ergebnisse in die 2. Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs eingearbeitet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanvorentwurf aufgrund der schalltechnischen Untersuchung zu ändern.

 

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Anlage/n

   

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