Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 10.08.2023:

Wasserschutzgebiet (§ 52 WHG): Es ist keine Lage im Wasserschutzgebiet gegeben.

Gewässernähe (§ 36 WHG, Art: 20 BayWG): Die Änderung des B-Planes liegt nicht in der Nähe eines anlagengenehmigungspflichtigen Gewässers.

Überschwemmungsgebiet (§ 78 WHG): Der Bereich liegt nicht mehr im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Paar (HQ100).

Hochwasser-Risikogebiet der Paar (§ -78b WHG):

Auch wenn keine Lage mehr im festgesetzten Überschwemmungsgebiet vorliegt, so liegt ein größerer Bereich noch im sog. „Risikogebiet nach § 78 b) WHG. D. h. bei Vorliegen eines größeren Hochwasserereignisses als eines HQ100. also eines HQextrem, ist dennoch ein Teilbereich der Erweiterung des B-Planes vom Hochwasser betroffen. Dieser Umgriff sollte nachrichtlich in den B-Plan aufgenommen werden. Eine direkte und konkrete Rechtsfolge für Bauvorhaben ergibt sich aus der Lage im Risikogebiet nicht.

Durch die nachrichtliche Aufnahme der Lage im Risikogebiet soll für die Beteiligten ein Bewusstsein geschaffen werden, dass bei einem Extrem-Hochwasser der Schutz von Leben und Gesundheit und erhebliche Sachschäden gefährdet sein können.

Neue Heizölverbraucheranlagen:

Nach § 78 c) Abs. 2 WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen verboten, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlagen nicht hochwassersicher errichtet werden kann.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die vorgebrachte Stellungnahme. Die Informationen Wasserschutzgebiet, Gewässernähe, Überschwemmungsgebiet, Hochwasser-Risikogebiet der Paar und Neue Heizölverbraucheranlagen dienen der Kenntnisnahme.

Da es sich bei dem Änderungsbereich nur um eine Teilfläche des Ursprungbebauungsplanes handelt, wird ein Hinweis zum HQextrem in die Begründung mit aufgenommen, nicht aber in die Bebauungsplanzeichnung. Ebenso wird auf die Vorschriften des § 78 c) Abs. 2 WHG hingewiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanvorentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung / Abwägung um Hinweise zum HQextrem und den Vorschriften aus § 78 c) Abs. 2 WHG redaktionell zu ergänzen.

Reduzieren
Anlage/n

   

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.