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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 31.07.2023:

Wie bereits am 26.08.2021 Ihnen mitgeteilt bestehen aus Sicht des Gewerbeaufsichtsamtes Augsburg für das o.g. Vorhaben keine Einwände.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und weist vorsorglich darauf hin, dass es sich bei der Stellungnahme vom 26.08.2021 um die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 handelt und der Umgriff aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes an andere Stelle liegt. Während bei der ersten Änderung öffentlichen Erschließungsflächen thematisiert wurden, handelt es sich bei der 2. Änderungen um Gewerbeflächen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs erfolgt.

 

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Anlage/n

   

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