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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Zuge der Neukalkulation der Gebühren für das Bestattungswesen im Markt Mering, wurde auch die Satzung für die öffentlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Mering (BES) überarbeitet. Diese Satzung wurde zuletzt im Jahre 1992 geändert, und entspricht in vielen Bereichen nicht mehr den Gegebenheiten und den heutigen „Lebenssachverhalten“. Angefangen bei der Präambel als Rechtsgrundlage bis zu Verweisen auf die aktuelle Bestattungsverordnung, ist aus Sicht der Verwaltung eine Aktualisierung erforderlich.

 

Bespielhaft ist der neu eingefügte § 11 Urnengrabstätten. Diese Art der Bestattung und Beisetzung, die heute bei 8 von 10 Sterbefällen in Anspruch genommen wird, war bisher in unserer Satzung nicht erfasst. Auch der § 15 (Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit) der in jeder Mustersatzung zum Bestattungswesen fester Bestandteil ist, war bisher nicht enthalten.

 

Begriffsbestimmungen wie Grabrecht, Grabrechtsinhaber, Nutzungsrecht, Nutzungsberechtigter wurden vereinheitlicht und eindeutig zugeordnet.

 

Letztlich wurde der Abschnitt Zuwiderhandlungen, Haftung und Anordnungen für den Einzelfall (Zwangsmittel) dem aktuellen Rechtsstand angepasst. Dadurch ist auch beim Vollzug nun mehr Rechtssicherheit gegeben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Satzung für die öffentlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Mering (BES) sollte unbedingt auf den aktuellen Rechtsstand gebracht. Durch die neugestaltete Satzung wird für die Verwaltung mehr Rechtssicherheit geschaffen. Auch in der täglichen Arbeit im Bereich des Bestattungswesens ist die neugestaltete Satzung äußerst hilfreich, da künftig vieles detaillierter geregelt ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Marktgemeinderat  beschließt den Neuerlass der Satzung für die öffentlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Mering (BES). Der als Anlage zu diesem Beschluss beigefügte Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Änderungen (in Rot dargestellt)  sind einzuarbeiten.

 

 Die Satzung ist amtlich bekannt zu machen und tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.  Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24. Februar 1992 außer Kraft.

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Anlage/n

Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Mering (BES)        

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