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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von der Verwaltung wurden die Beitrags- und Gebührenkalkulationen für die Entwässerungseinrichtung sowie für die Wasserversorgung für den Kalkulationszeitraum von 2023 bis 2025 neu erstellt.

 

Die Kalkulationen umfassen jeweils zwei eigenständige Teilkalkulationen, nämlich die Berechnung der Beiträge und der Gebühren. Nachfolgend werden die beiden Berechnungsmethoden kurz vorgestellt:

 

Berechnung der Beiträge

 

Die Beiträge werden dadurch ermittelt, daß die gesamten Investitionskosten der jeweiligen Einrichtung auf die gesamten (an die Einrichtung angeschlossenen) Flächen verteilt werden. Dadurch ergibt sich dann ein Beitrag für die Grundstücksfläche sowie für die Geschoßfläche. Sowohl für den Bürger als auch für den Gemeindehaushalt sind die Beiträge jedoch nur wenig relevant. Denn zu Beiträgen können ausschließlich Grundstücke herangezogen werden, die bisher noch nicht an die jeweilige Einrichtung angeschlossen waren und denen nun erstmalig die Möglichkeit zur Inanschlußnahme eröffnet wird. Dies ist regelmäßig nur bei der Schaffung von Neubaugebieten der Fall.

 

 

Berechnung der Gebühren

 

Bei den Gebühren sieht die Berechnung dagegen so aus, daß zunächst aus den gesamten Investitionskosten der Einrichtung sog. kalkulatorische Kosten (Abschreibungen und Verzinsungen) ermittelt werden. Zu diesen kalkulatorischen Kosten werden dann die voraussichtlichen Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der Einrichtung im Kalkulationszeitraum dazu addiert. Man ermittelt diese Kosten aus den aktuellen Finanzplanzahlen der Gemeinde, die aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte im Haushaltsplan veranschlagt wurden. Darüber hinaus wird dann noch nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt, ob sich aus dem zurückliegenden Kalkulationszeitraum eine Über- oder eine Unterdeckung ergeben hat. Überdeckungen ssen im folgenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden, Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Dabei ist das Wort nnen hier trotzdem nicht als freie Entscheidung der Gemeinde zu verstehen, denn nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen sind die Kommunen verpflichtet, alle zur Verfügung stehenden Einnahmemöglichkeiten auszuscpfen. Dazu gehört eben auch, eine Unterdeckung („Defizit“) aus Vorjahren auszugleichen, denn diese Möglichkeit eröffnet die Gesetzgebung ausdrücklich. Aus diesem Grunde wurden in die Gebührenkalkulationen grundsätzlich die Unterdeckungen aus den Vorjahren eingestellt.

So ergibt sich in der Summe der gebührenfähige Aufwand, der dann durch den Gebührenmaßstab, sprich die Einleitungsmenge oder Bezugsmenge in cbm geteilt wird. Im Ergebnis ergibt sich dadurch die Einleitungsgebühr oder die Entnahmegebühr.

Aufgrund dieser Berechnungsmethode ist die Höhe der Gebühr somit direkt und unmittelbar von den laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten abhängig. Das heißt, steigen diese an, dann steigt auch die Gebühr. Sinken sie, dann sinkt die Gebühr. Bei vielen der Betriebs- und Unterhaltskosten hat die Gemeinde jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe (wie z. B. bei Personalkosten, Stromkosten, Versicherungen, ect.). Dagegen gibt es jedoch sowohl bei der Wasserversorgung als auch bei der Entwässerungseinrichtung einen wesentlichen Posten, der durch die Gemeinde festgesetzt wird und der die Gebühren zu einem wesentlichen Teil beeinflusst: das sind die Kosten für den laufenden Unterhalt des Rohrnetzes. Denn hier setzen die jeweiligen Fachstellen (Wasserwerk und Marktbauamt) im Rahmen der Haushaltsberatungen die notwendigen Beträge für die kommenden Jahre als Haushaltansätze in den Haushaltsplan ein. Diese Ansätze werden dann unmittelbar in die Kalkulation übernommen und steuern somit direkt und unmittelbar die Gebührenhöhe. Dabei muss man berücksichtigen, daß in den länger zurückliegenden Jahren der Unterhalt des Rohrnetzes teilweise vernachlässigt wurde. Um dieses auf einem zumindest halbwegs akzeptablen technischen Stand zu halten, ist es daher notwendig kontinuierlich in den Unterhalt des Rohrnetzes zu investieren. Hierbei gilt es, einen vernünftigen Mittelwert zwischen unbedingt notwendigen Unterhaltsmaßnahmen und Höhe der Gebühren zu finden. In der aktuellen Finanzplanung wurden die Unterhaltsmaßnahmen daher von den Fachstellen so veranschlagt, daß zwar die unbedingt notwendigen Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt werden können, aber trotzdem die Gebühren nicht unverhältnismäßig ansteigen.

 

 

Ergebnisse der Kalkulationen:

 

Die Ergebnisse der Gebührenkalkulationen sind auszugsweise als Anlage beigefügt. Auf der jeweils letzten Seite der betreffenden Anlage ist das Berechnungsergebnis im Vergleich zu den aktuellen Zahlen zu finden.

Hinweis für den Marktgemeinderat: nachdem die gesamten Kalkulationen sehr umfangreich sind, wurde auf das Beifügen der kompletten Kalkulationen verzichtet. Bei Interesse können Sie diese jedoch in der Verwaltung einsehen bzw. können wir Ihnen diese als PDF per Mail zukommen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Verwaltung.

 

Ergebnis der Abwasserkalkulation

 

Die Beiträge steigen geringfügig an: der Geschoßflächenbeitrag von 7,08 EUR auf 7,68 EUR und der Grundstücksflächenbeitrag von 2,03 EUR auf 2,09 EUR.

 

Dagegen sinkt die Gebühr für Volleinleiter von bisher 2,00 EUR auf nunmehr 1,84 EUR.

Ursache hierfür ist, daß sich die Abwassermenge insgesamt aufgrund eines neu hinzugekommenen Großeinleiters deutlich erhöht hat. Dadurch verteilt sich der umzulegende Gebührenaufwand auf eine höhere Abwassermenge, was zwangsläufig zu einer Gebührensenkung führt.

 

 

 

Ergebnisse der Wasserkalkulation

 

Auch bei der Wasserversorgung steigen die Beiträge geringfügig an. Der Geschoßflächenbeitrag steigt von 3,21 auf 3,62 EUR und der Grundstücksflächenbeitrag von 0,68 auf 0,77 EUR.

 

Ähnlich wie beim Abwasser kommt es auch bei der Wasserversorgung zu einer Gebührensenkung, nämlich von bisher 1,71 EUR auf künftig 1,57 EUR.

 

Allerdings hat dies bei der Wasserversorgung eine andere Ursache: in der letzten Kalkulation wurden nämlich für den Unterhalt des Rohrnetzes im Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 insgesamt 950.000 EUR eingeplant. Leider wurden davon dann letztendlich nur 630.000 EUR verbraucht, so daß sich allein aus dieser Haushaltsstelle eine Überdeckung von 320.000 EUR ergibt. Zusammen mit Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen aus anderen Haushaltsstellen errechnet sich somit eine Überdeckung aus dem letzten Kalkulationszeitraum in Höhe von rd. 470.000 EUR, die nunmehr rechnerisch im laufenden Kalkulationszeitraum auszugleichen sind.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Ergebnisse der Beitrags- und Gebührenkalkulation der Wasserversorgungseinrichtung und der Entwässerungseinrichtung für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 zur Kenntnis.

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Anlage/n

Auszug aus der Beitrags- und Gebührenkalkulation der Entwässerungseinrichtung

Auszug aus der Beitrags- und Gebührenkalkulation der Wasserversorgungseinrichtung

     

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