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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Marktgemeinderatsitzung vom 27.07.23 hat das Planungsbüro „toponauten“ die Kostenberechnung vom 13.07.23 für die Umsetzung der Maßnahme „Neugestaltung Ortsmitte, Mering“ vorgestellt. Diese betrug brutto 1.628.652,23 €.

 

Mit Konkretisierung der Planungen und Erstellung des detaillierten, bepreisten Leistungsverzeichnisses liegt nun eine angepasste Berechnung des Planungsbüros „toponauten“ vor. Dieses wird von den toponauten und den beteiligten Fachplaner in der Sitzung am 25.01.2024 informativ vorgestellt.

 

Die aktualisierten Kosten betragen nun brutto 2.193.911,06 €.

 

Die um 565.258,83 €here Kosten lassen sich wie folgt aufgliedern:

 

  1. Gegenüber der Kostenberechnung vom 13.07.23 mussten Mengenanpassungen und Preissteigerungen in Höhe von 258.840,18 € berücksichtigt werden.

 

  1. Mengenanpassung mussten größtenteils im Bereich der Aushub, Beprobungs- und Entsorgungspositionen vorgenommen werden, da das Bodengutachten erst nach Entwurfsbeschluss vorlag. Unter Berücksichtigung des Gutachtens müssen deutlich höhere Kosten auf Grund folgender Punkte angenommen werden
    1. teilweise größere Aushubtiefen notwendig
    2. Schlechtere Bodenqualität (Fremdbestandteile + Belastungen)
      => höhere Entsorgungsklassen

 

Hinweis:

Bei Bodengutachten ist zu berücksichtigen, dass diese auf Grundlage von punktuellen Probebohrungen erstellt werden und sich somit immer nur begrenzte  Einblicke für einzelne Bohrungen ergeben. Diese werden im Zuge des Gutachtens bestmöglich für die gesamte Fläche pauschalisiert. Eine finale Aussage über die tatsächlichen Mengen lässt sich erst mit Beprobung der Haufwerke treffen.

 

  1. Preissteigerungen gegenüber der Kostenberechnung – es wurden Preise aktualisiert bzw. neu angefragt - in folgenden Bereichen
    1. Barfußrinne
    2. Maibaumständer
    3. Baumrigolen – in der Kostenberechnung wurde mit einer Pauschale gerechnet, die detaillierten Mengen und Kosten sind um 65.000,00 € höher
    4. Sitzgelegenheiten
  1. Im Zuge der detaillierten Erstellung der Ausführungsplanung nach Entwurfs-vorstellung wurden, unter Beteiligung von unteranderem des Bauhofs und der Firma Röhm, weitere Anforderungen und Themen in Höhe von 306.418,65 € in die Planung mit aufgenommen. Diese Punkte bieten einen Mehrwert für den Markt Mering und sind vorausschauende Zukunftsinvestitionen bei gleichzeitiger Nutzung von Synergieeffekte und langfristiger Einsparung von Kosten, die bei der Neugestaltung der Ortsmitte entstehen. Im Einzelnen sind das:
     
  1.  

Sanierung der Straßenbeleuchtung aufgrund der 10-jährigen Aufgrabungssperre und aufgetretenen Schäden

62.912,15 €

  1.  

Zusätzliche Entwässerungrinnen als ausgeweiteter Schutz vor zunehmenden Starkregenereignissen im Bereich Herzog-Wilhelm-Straße, Amtmannberg und Frauenberg

26.991,17 €

  1.  

Wiederverwendung der Baustoffe an anderer Stelle mit Lagerung im Bauhof Mering => nachhaltige Einsparung bei anderen Maßnahmen

13.048,62 €

  1.  

Herstellung eines Leerrohrsystems aufgrund der 10-jährigen Aufgrabungssperre

49.035,90 €

  1.  

Einbau von Pollerenergiesäulen zur Erleichterung und Sicherstellung der Energieversorgung bei Veranstaltungen

64.633,41 €

  1.  

Flächendeckende Ausweitung des Blindenleitsystems auf die Nebenstraßen

19.182,92 €

  1.  

Verwendung der in Mering etablierten Vegetationssubstrate

15.746,91 €

  1.  

Vergrößerung des Geltungsbereichs um 34m² (bessere Anbindung an Anschlussbereiche Amtmannberg und Herzog-Wilhelm-Straße es würden sonst fleckige Asphaltstreifenreste übrig bleiben)

25.659,78 €

  1.  

Unter Vorbehalt gestellte Positionen für entstehende Schäden entstehende (z.B. am Kanal)

8.259,92 €

  1.  

Ggfs. anfallende Stundenlohnarbeiten, als unvorhergesehene

Arbeiten, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich werden, jedoch nicht in ihrem Umfang abzusehen sind.

20.947,87 €

 

 

306.418,65 €

 

  1. Die Regierung von Schwaben hat im Rahmen einer Projektförderung mit Bewilligungsbescheid Nr. 021/2023 vom 29.12.2023 Zuwendungen in Höhe von 864.000,00  bewilligt.

 

  1. Dem Bauvorhaben liegt eine komplexe zeitliche Abstimmung mit unter anderen den Spartenträgern, Anliegern, Verkehrsbehörde, etc zu Grunde. Um den Zeitplan einzuhalten, wurde die Ausschreibung am 15.01.2024 veröffentlicht. Der Weitere Ablauf ist wie folgt geplant:
  • 12.02.24  Submission
  • 04.03.24  Sondersitzung MGR zur Vergabe der Gesamtmaßnahme
  • Ab April 24 Vollsperrung + Baubeginn
  • 20.12.24  Fertigstellung „Oberflächen Gehweg- und Straßenbereiche
  • 25.04.25  Fertigstellung der Gesamtmaßnahme

 

  1. Die in der Bau- und Planungsauschuss am 18.09.2023 beschlossene Erneuerung der Wasserleitung (SI/2023/277) wird im Zuge dieser Maßnahme mit ausgeschrieben und umgesetzt. Die Kosten belaufen sich gemäß bepreistem Leistungsverzeichnis der „toponauten“ in Abstimmung mit dem Planungsbüro „Arnold Consult“ auf netto 178.666,23 . Dies entspricht einer Kostensteigerung von 38.666,23 € gegenüber den netto 140.000,00 € veranschlagten Kosten.

 

Jedoch wurde im oben genannten Beschluss festgelegt, dass vom Wasserwerk für den Haushalt 2024 ein Betrag von netto 180.000,00 € für die Planung und Erneuerung einzustellen ist.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

---

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig:
Neugestaltung Ortsmitte
brutto 2.193.911,06 €

Erneuerung Wasserleitung

netto 178.666,23 €

Einmalig:

Zuwendungen:

brutto 864.000,00 €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Im Haushalt 2024 sind in der HHSt. 6300-9420.109 Baunebenkosten in Höhe von 270.000,00 € einzustellen,

ebenfalls sind in HHSt. 6300-9500.109 1.700.000,00 € einzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die aktuelle Kostenaufstellung für die Gesamtmaßnahme zur Kenntnis und beschließt alle unter Punkt 2 (a – j) aufgeführten Mehrwertinvestitionen mit durchzuführen.

 

Alternativ: Der Marktgemeinderat nimmt die aktuelle Kostenaufstellung für die Gesamtmaßnahme zur Kenntnis und beschließt nur die folgenden unter Punkt 2 aufgeführten Mehrwertinvestitionen mit durchzuführen: ___________________

 

Optional: Die Verwaltung wird mit der Vergabe der beschlossenen Leistungen beauftragt, sofern die oben dargestellten Gesamtkosten in der Ausschreibung nicht überschritten werden. Im Falle einer Überschreitung der Gesamtkosten ist dem Marktgemeinderat die Vergabe zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Anlage/n

Präsentation Marktgemeinderat

Bauablaufskonzept          

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