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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 12.09.2023:

Der Immissionsschutz verweist auf die Stellungnahme des Staatl. Abfallrechts, Hr. Hansen, vom 30.08.2023. Ich sehe die identische Problemstellung. Wenn BlmSchG - Anlage dann Ausweisung SO oder GI im Regelfall notwendig.

Hinweis: In der SU wurde die Seiten 46/47 vom Gutachter nach Rücksprache mit UWI getauscht, da Humusbe- und entladung sowie Humusfläche in Legende fehlte Siehe Anlage, sonst passt die SU aber.

Anlage 2 Ergebnisse zur Berechnung nach TA Lärm

 

  • Anlage 2.1 Grafik zur Berechnung der Situation Quellenübersicht

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering möchte einerseits dem Betrieb die Möglichkeiten des regenerativen Recycelns von Stoffen ermöglichen, andererseits jedoch nicht ein offenes Industriegebiet gem. § 9 BauNVO festsetzten.

Deshalb hat sich der Markt Mering für diese Nutzungen für ein Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Umwelttechnologie und Recycling im Westen des Plangebiets entschieden.

Die Zulässigkeiten im SO werden differenziert wie folgt angeführt:

Zulässig sind:

Die Unterbringung von Gewerbebetrieben aus der Umwelttechnologie, regenerativer Material- und Abfallaufbereitung, Recyclinganlagen, mit der dazugehörender Infrastruktur, Lagerhäuser, Lagerplätze, zum Behandeln und Verwerten von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.

Gewerbebetriebe des Erd- und Tiefbaus, sowie des allgemeinen Bauwesens, Lagerhäuser, Lagerplätze mit der dazugehörenden Infrastruktur.

Nicht zulässig, auch nicht ausnahmsweise zulässig sind:

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumassen untergeordnet sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung zu ändern und zu ergänzen.

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Anlage/n

   

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