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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 18.09.2023:

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2" möchte der Markt Mering im Wesentlichen den Bau einer großen modularen Halle im westlichen Bereich ermöglichen.

Die geplante Halle soll eine Fläche von ca. 3.000 m2 mit einer Höhe von ca. 15 m überdecken. Die Größe des Projektes ist beachtlich und die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild müssen in der Abwägung angemessen berücksichtigt werden. In der Regel bieten Systemhersteller bereits eine Auswahl an Dach- und Fassadenfarben an. Gedeckte Farbtöne (z. B. Braun- bzw. Grüntöne) tragen zu einer besseren Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild bei.

Dem Markt wird empfohlen, entsprechende Festsetzungen zur Gestaltung der Dach- und Fassadenfarben zu treffen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und weist darauf hin, dass die textlichen Festsetzungen (Nr. 4) des Bebauungsplans Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ in der Fassung vom 20.06.2013 unverändert fortgelten.

Demnach sind grelle und leuchtende Farben, wie z.B. die RAL-Farben RAL 1026, 2005, 2007, 3024 und 3026, sowie dauerhaft reflektierende Materialien für Dacheindeckungen und Außenwände nicht zulässig. Weiterhin sind gestalterische Rahmen Festsetzungen zu Dachformen und Werbeanlagen getroffen. Der Markt Mering bewertet auch eine modulare Systemhalle ohne detaillierte Gestaltungsfestsetzungen an dem Standort für vertretbar.

Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebiets wird im Wesentlichen von den intensiv bewirtschafteten Ackerflächen geprägt. Durch die im nördlichen Umfeld des Plangebiets verlaufende B2 besteht eine Zäsur zum Siedlungskörper Merings. Zur Einbindung des Vorhabens in das Orts- und Landschaftsbild ist eine Randeingrünung festgesetzt mit zusätzlichen Baumpflanzungen.

Darüber hinaus weist der Markt Mering darauf hin, dass das Höhenniveau der Bundesstraße B 2 bei ca. 521 m liegt. Die Halle wird mit der Bodenplatte ca. 5,5 m tiefer als das B 2 Niveau liegen, d. h. die wahrnehmbare Gesamthöhe des Vorhabens beträgt von Nord nach Süd betrachtet ca. 10 m und nicht die festgesetzten 15,5 m.

Der Anregung wird durch die bestehenden Festsetzungen bereits Rechnung getragen. Änderungserfordernisse am Bebauungsplanentwurf ergeben sich somit nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

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Anlage/n

   

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