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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 31.08.2023:

  1. In der Begründung wird von der Überformung und Veränderung von bislang festgesetzten Grünflächen einschließlich Ausgleichsflächen gesprochen. Außerdem wird eine zusätzliche Ausgleichsfläche auf Flurnummer 3226/5 Gemarkung Mering festgesetzt.

Es ist jedoch keine Bilanzierung der neu überformten Flächen und der neuen Ausgleichfläche in den Antragsunterlagen zu finden. In der Begründung ist die Rede von der Ansaat eines Halbtrockenrasens bzw. kräuterreichen Halbtrockenrasens. Dies entspreche den bereits durchgeführten Maßnahmen auf den südlich angrenzenden Flurstücken. Dies ist naturschutzfachlich grundsätzlich zu begrüßen, jedoch ist es nicht nachvollziehbar, wie die Ausgleichsfläche konkret (vor allem räumlich gesehen) umgesetzt werden soll. Das streifenförmige Flurstück schließt sowohl Grünland- als auch Gehölzbereiche ein und es ist nicht ersichtlich, in welchen Bereichen der Halbtrockenrasen angelegt werden soll. Die Grünlandbereiche werden gemäß Luftbild augenscheinlich bereits gepflegt. In den Antragsunterlagen wird zudem kein Ausgangszustand der Ausgleichsfläche benannt.

Um dies nachvollziehbar zu machen und eine abschließende naturschutzfachliche Stellungnahme abgeben zu können, muss dies sowohl planerisch als auch im Rahmen einer quantitativen Bilanzierung dargestellt werden.

  1. Laut Begründung wird die maximal zulässige Gebäudehöhe baulicher Anlagen im westlichen GE 1.1 von 8 m auf 15,50 m erhöht. Zur Einbindung in das Landschaftsbild werden am westlichen Plangebietsrand werden 12 Obstbäume festgesetzt. Apfelbäume beispielsweise können nur in sehr seltenen Fällen durch intensive Pflege Höhen von 15 m erreichen. Birnbäume erreichen diese Wuchshöhe häufiger.

Daher wird dringend empfohlen, Baumarten 2. Ordnung, beispielweise Acer campestre und Sorbus aucuparia, für die Eingrünung zu verwenden oder zumindest einen Teil der Obstbäume durch die Bäume 2. Ordnung zu ersetzen, um eine ausreichende Einbindung ins Landschaftsbild zu erreichen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

  1. Die planerische und quantitative Bilanzierung zu den im rechtskräftigen BPlan festgesetzten und zu Teilen überplanten Ausgleichsflächen wird dazugefügt. Der Ausgangszustand der Ausgeichsfläche wird dargestellt und die Herstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen konkretisiert.
  2. Der Markt Mering weist darauf hin, dass das Höhenniveau der Bundesstraße B 2 bei ca. 521 m liegt. Die Halle wird mit der Bodenplatte ca. 5,5 m tiefer als das B 2 Niveau liegen, d. h. die wahrnehmbare Gesamthöhe des Vorhabens beträgt von Nord nach Süd betrachtet ca. 10 m und nicht die festgesetzten 15,5 m.

Neben der Zulässigkeit von Apfelbäumen werden auch Birnbäume, sowie Baumarten 2. Ordnung wie Acer campestre und Sorbus aucuparia mit in die Artenliste aufgenommen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtllich/fachlichen Würdigung zu ändern und zu ergänzen.

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Anlage/n

   

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