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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung vom 28.07.2022 wurde die Einführung einer Verpflegungspauschale beschlossen. Gleichzeitig gewährte die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 10 € / Monat.

 

Die Marktgemeinderatsmitglieder Herr Brunner (Vorsitzender des örtlichen RPA) und Herr Resch haben sich an die Kindergarten- und Schulverwaltung gewandt, mit der Bitte, den Zuschuss für die Mittagsverpflegung in Höhe von 10 € / Monat zu streichen.

 

Jährlich bezuschusst der Markt Mering nur die Gemeindlichen Einrichtungen mit ca. 27.000 €, die freien und kirchlichen Träger bekommen diesen Zuschuss nicht.

Somit handelt es sich um eine Ungleichheit zwischen den Gemeindlichen und den freien / kirchlichen Trägern.

 

Außerdem könnte es bei der Einrichtungssuche, eine Rolle spielen, welche Einrichtung die Eltern auswählen und somit könnte eine weitere Benachteiligung der freien / kirchlichen Trägern entstehen.

 

Aktuelle Gebühren für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr:

 

Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen

Betrag

 

1 Tag

14,98 €

monatlich

2 Tage

29,96

monatlich

3 Tage  

44,94 €

monatlich

4 Tage

59,92

monatlich

5 Tage

74,90 €

monatlich

 

Aktuelle Gebühren für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr:

 

Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen

Betrag

 

1 Tag

15,44 €

monatlich

2 Tage

30,87

monatlich

3 Tage  

46,31 €

monatlich

4 Tage

61,74

monatlich

5 Tage

77,18 €

monatlich

 

Neue Gebühren ab 01.09.2024 für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr:

 

Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen

Betrag

 

1 Tag

24,98 €

monatlich

2 Tage

39,96

monatlich

3 Tage  

54,94 €

monatlich

4 Tage

69,92

monatlich

5 Tage

84,90 €

monatlich

 

Neue Gebühren ab 01.09.2024 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr:

 

Inanspruchnahme Mittagessen in Tagen

Betrag

 

1 Tag

25,44 €

monatlich

2 Tage

40,87

monatlich

3 Tage  

56,31 €

monatlich

4 Tage

71,74

monatlich

5 Tage

87,18 €

monatlich

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Im Vergleich mit anderen Gemeinden im Umfeld verzichtet der Markt Mering derzeit auf die Erhebung weiterer Gebühren (z.B. Personal, Betriebskosten) und schlägt lediglich die Kosten des Cateres auf die Verpflegungsgebühren um. Die Essenspauschale ist somit auch weiterhin nicht ganz kostendeckend.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): ca. 27.000 €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Gebührensatzung GS/KITAS zum 01.09.2024 zu ändern. Geändert werden die pauschalen Verpflegungsgebühren in Satz 4 und 5 des §5 Gebührensatz.

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Anlage/n

Entwurf-GSKITAS01092024_inkl. Verpflegungspauschale.pdf        

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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