- Beschreibung des Vorhabens
Der Bauantrag zum Neubau/Wiederaufbau einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten in der Lisztstraße 11 wurde bereits in der Bau- und Planungsausschusssitzung am 11.03.2024 behandelt. Das Bauvorhaben fand im Ausschuss keine Mehrheit (6:6), das gemeindliche Einvernehmen wurde somit nicht erteilt. Das Gremium hatte bedenken bzgl. des Einfügens in die nähere Umgebung, v.a. bezüglich der unterschiedlichen Höhenentwicklung (Firsthöhe 9,10 Meter) der geplanten und der noch bestehenden Doppelhaushäfte (Firsthöhe 7,72 Meter).
Nun wurde eine geänderte Planung ausgearbeitet und eingereicht, es ist nun die gleiche Firsthöhe wie beim angrenzenden Doppelhaus geplant.
- Fiktionsfrist
Eingang: 29.04.2024
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 28.06.2024
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 17.06.2024
- Nachbarbeteiligung
Es gibt fünf baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften sind nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Für das Baugrundstück gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, es beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Das Vorhaben wurde hinsichtlich der Gesamthöhe von 9,10 Meter auf 7,72 Meter deutlich reduziert. Die geplante Doppelhaushälfte weist mit einer Dachneigung von 19,5° und einer Wandhöhe von 6,05 Meter zwar eine etwas andere Dachneigung/Wandhöhe wie die angrenzende Doppelhaushälfte auf, laut Landratsamt ist der Doppelhaushälftencharakter gerade mit der Angleichung der Firsthöhe aber eindeutig noch gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der unmittelbaren näheren Umgebung bereits Doppelhäuser bzw. Hausgruppen befinden, die ebenfalls eine unterschiedliche Wandhöhe/Firsthöhe aufweisen. Auf die beigefügten Fotos (Richard-Wagner-Straße 12-12b) wird hingewiesen. Das hinterste Reihenhaus Richard-Wagner-Straße 12 b weist beispielsweise eine Wandhöhe von 6,20 Meter und eine Firsthöhe von 10,30 Meter auf, also ganze 1,20 Meter höher als die ursprünglich geplante Firsthöhe von 9,10 Meter. Das geplante Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Die Abstandsflächen sind auf dem Grundstück nachgewiesen, der Stellplatznachweis wurde erbracht. Auf die Ausführungen der Beschlussvorlage für den 11.03.2023 (2024/5703) wird verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: