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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom Mai 2024 beantragt der BRK Kreisverband einen Zuschuss zum Ausgleich des anfallenden Defizietes.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Zuschuss ist auf freiwilliger Basis und wurde laut Beschluss des Gemeinderates von 5.5.2011 jedes Jahr ohne weitere Beschlussfassung in Höhe von damals 190 Euro auf Anforderung (jeweils angepasster Betrag) ausgezahlt. Aktuell wird Zuschuss in Höhe 400  beantragt um die anfallenden Defizite auszugleichen, es wird als Sinnvoll erachtet diesem Wunsch nachzukommen zumal der Betrag für die Gemeinde mit 400 sehr gering ausfällt.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen die Praxis der Zahlung ohne Gemeinderatsbeschluss in angemessenen Abständen erneut zur Entscheidung vorzulegen was hiermit erfolgt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2024:400 €

Einmalig 2024: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschliesst ab 2024 dem BRK  einen Zuschuss in Höhe von 400 Euro  (oder angepassten Betrag)  zu gewähren.Die Verwaltung kann auf Antrag dem BRK  den beantragten Zuschuss für die Folgejahre ohne weitere Beschlussfassung auszahlen. .

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Anlage/n

   Antragsschreiben vom Mai 2024)      

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