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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem landw. Anwesen Ringstraße 40 soll eine landwirtschaftliche Maschinenhalle errichtet werden. Die Halle hat die Grundmaße von 20 x 24 Meter (ohne Dachüberstand, Nutzfläche 451,40 m2). Die Firsthöhe beträgt 9,94 Meter (Wandhöhe 5,50 Meter, Satteldach, Dachneigung 22°).

 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      06.05.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  05.07.2024

chste Gemeinderatssitzung:   17.06.2024

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt 5 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Beim westlich angrenzenden Grundstück wurde keine Unterschrift erbracht. Die Gemeinde Schmiechen ist hier Eigentümer im Erbbaurecht. Sie ist von der Baumaßnahme nicht negativ betroffen. Die weiteren Unterschriften wurden erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der geplante Bauort liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und auch nicht innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schmiechen (§ 34 BauGB). Es beurteilt sich daher nach § 35 BauGB als Vorhaben im Außenbereich.

 

Im Außenbereich ist ein landwirtschaftliches Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 BauGB zulässig. Öffentliche Belange stehen diesem Vorhaben nicht entgegen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist. Die Gemeinde Schmiechen stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

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Anlage/n

 

  • Eingabeplan

      

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