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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller beantragt auf dem Grundstück Herzog-Wilhelm-Straße 13 a in Hofhegnenberg die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle. Die Halle ist mit Grundmaßen von 14,76 Meter x 8 Meter (plus Dachvorsprünge, Nutzfläche 105,22 m2) geplant. Die Firsthöhe beträgt 7,11 Meter (Wandhöhe 5,21 Meter, Satteldach DN 25°).

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      17.05.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  16.07.2024

chste Gemeinderatssitzung:   11.07.2024

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt 8 baurechtliche Nachbargrundstücke. Bei 5 Nachbargrundstücken liegen die Nachbarunterschriften vollständig vor. Bei 3 weiteren Grundstücken hat jeweils einer der beiden Teileigentümer sich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt. Die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Bauort ist nach Einschätzung der Verwaltung als sogenannter Außenbereich im Innenbereich zu beurteilen. Das Vorhaben beurteilt sich also nach § 35 BauGB. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur zussig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche

einnimmt.

 

Laut Auskunft des Planers ist der Antragsteller forstwirtschaftlich tätig, die Halle soll ausschließlich land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt werden. Ob eine ausreichende Privilegierung i.S.d. § 35 BauGB vorliegt und ob die Halle im Vergleich zum Betriebsumfang in einem angemessenen Verhältnis steht, kann von Seiten der Verwaltung nicht beurteilt werden. Dies wird im Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt bzw. das Landwirtschaftsamt geprüft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben. Der Gemeinderat Steindorf bittet das Landratsamt Aichach-Friedberg / Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg um Prüfung der ausreichenden Privilegierung i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, welche die Voraussetzung für eine Genehmigung darstellt.

 

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Anlage/n

 

  • Eingabeplan

   

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